Umgang mit Sozialen Medien: Private Urlaubsfotos ganz öffentlich

urlaub 370Vor dem Aufkommen der Sozialen Medien war es noch einfach: Bilder aus dem eigenen Urlaub fanden sich nach dem Entwickeln meist nur noch im heimischen Fotoalbum wieder. Und abgesehen von der eigenen Familie interessierte sich - bis auf wenige Ausnahmen - auch kaum noch sonst jemand für die Schnappschüsse.

Dann kamen Dienste wie Myspace, Facebook, Pinterest oder auch Snapchat. Nun war es auch möglich eine Vielzahl von Personen zeitnah an den eigenen Urlaubserlebnissen teilhaben zu lassen. Schöne, lustige und manchmal auch emotionale Erinnerungen können heute gedankenlos verbreitet werden. Möglichst viele Menschen sollen möglichst schnell erreicht werden, immerhin erwarten einen dafür im Gegenzug viele Klicks, Likes und sonstiger Zuspruch.

Wichtige Fragen können dadurch jedoch rasch in Vergessenheit geraten:

Verletze ich die Rechte meiner Kinder?
Eltern können an dieser Stelle zumindest beruhigt sein. Beim „Recht am eigenen Bild“ greift §§ 1626 BGB. Da minderjährige Kinder noch nicht dazu in der Lage sind, eigene rechtliche Entscheidungen zu treffen, treten sie dieses Recht an die Eltern ab.

Würde mein Nachwuchs das (auch noch in 10 Jahren) wollen?
Die andere Frage ist, ob es auch im Interesse der Kinder liegen würde, dass diese Bilder im Internet zu finden sind. Einige lustige, harmlos erscheinende Bilder könnten für den eigenen Nachwuchs durchaus unangenehm oder peinlich sein. Wie sollten Eltern hier handeln?

Eine einfache Frage, die sich Erwachsene dabei stellen könnten wäre: Würden Sie wollen, dass Ihr Fotoalbum aus den eigenen Kindertagen auch komplett online zu finden ist? Wirklich jedes Bild? Sollte die Antwort darauf "nein" lauten, sollten die Bilder von diesem und dem nächsten Urlaub vielleicht doch besser privater gehalten werden. Sicher ist sicher.