Die europäischen Abfallgesetze sollen künftig strenger gefasst werden. Am 24. Januar stimmte der Umweltasschuss des Europäischen Parlaments über das neue Abfallpaket ab. Betroffen von den Änderungen sind die Bereiche Abfälle, Deponien, Verpackungen, Batterien und Elektrogeräte sowie Fahrzeuge. Die Richtlinien sind Teil des Kreislaufwirtschaftspakets.
Neben dem, im Dezmeber 2015 veröffentlichten, Vorschlag für das Kreislaufwirtschaftspaket stellte die EU-Kommission auch neue Recycling- und Deponierungsziele für 2030 vor.
Diese Ziele waren jedoch dem Parlamentsausschuss zu wenig ambitioniert. Er erhöhte die Zahl der Abfälle, die recycelt werden sollen, von 65 auf 70 Prozent. Außerdem sieht der Vorschlag nun vor, dass 2030 maximal fünf Prozent und nicht zehn Prozent des Abfalls auf Deponien gelagert werden dürfen. Diese Änderungsvorschläge kommen dem ursprünglichen Vorschlag des zurückgezogenen Pakets, aus dem Jahr 2014, gleich.
Das „Abfallpaket“ gehört zu den Prioritäten der Institutionen für das kommende Jahr. Es ist Teil der Bemühungen der EU zur Schaffung einer Kreislaufwirtschaft. Dabei solle die Lebenszyklen von Produkteverlängert werden oder deren Rohstoffe wieder in den Produktionsprozess zurückgeführt werden.
Das Plenum des EU-Parlaments wird in der Sitzungswoche vom 13. bis zum 16. März über das „Abfallpaket“ abstimmen.
- Quelle: Bericht aus Brüssel der DIHK
- Das "Abfallpaket" der Europäischen Union
- Kurzlink auf diesen Artikel: http://bit.ly/neue_Abfallgesetze