Empfehlung zu Rückkehrverfahren und Zahlen zur Umverteilung von Flüchtlingen

Flüchtlinge zu Fuß 300Im Vorfeld des Gipfeltreffens der EU-Staats-und Regierungschefs in der kommenden Woche hat EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker in einem Brief an EU-Ratspräsident Donald Tusk am Donnerstag die Beschlüsse der EU-Kommission im Bereich Migration dargelegt. Dazu gehören konkrete Empfehlungen für effizientere Rückkehrverfahren und aktuelle Fortschrittsberichte zu den zentralen Bereichen der Europäischen Migrationsagenda, darunter die Umverteilung von Flüchtlingen in der EU. Statt neuer Gesetzesvorschläge müsse der Schwerpunkt auf der Umsetzung bereits getroffener Entscheidungen liegen, so Juncker in seinem Brief.

 „Die Glaubwürdigkeit unseres Handelns innerhalb der Union, an unseren Grenzen und bei unserem Migrationsmanagement ist von zentraler Bedeutung, um gegenseitiges Vertrauen aufzubauen und ermöglicht es uns, gemeinsam zu handeln, wenn ein Mitgliedstaat einem hohen Migrationsdruck ausgesetzt ist.  Je effektiver wir mit Drittstaatspartnern an einer gemeinsamen Agenda zusammenarbeiten können, um die Ursachen der Migrationsströme an ihren Wurzeln anzupacken, desto größer ist der Raum, um ein faires und effektives Asyl- und Migrationsmanagement hier in der EU zu schaffen“, so Juncker in seinem Schreiben. „Alle diese Initiativen haben gemeinsam, dass sie auf Solidarität beruhen, dass sie Verantwortung einfordern, und, dass sie zusammen einen Umschwung bewirken in unserer Fähigkeit, Migration zu bewältigen und unsere humanitären Verpflichtungen zu erfüllen.“

1. Maßnahmen für eine wirksame und glaubwürdige Rückkehrpolitik der EU

Nachdem die Staats-und Regierungschefs auf dem Gipfel in Malta am 3. Februar 2017 betont haben, dass eine Überarbeitung der Rückkehrpolitik der EU erforderlich ist, hat die Kommission heute einen neuen EU-Aktionsplan für die Rückkehr und eine Reihe von Empfehlungen vorgelegt, wie die Mitgliedstaaten die Rückkehrverfahren effizienter gestalten können. Schwerpunktmäßig geht es darum, Schlupflöcher zu schließen und die bestehenden Vorschriften so streng und realistisch anzuwenden, dass sie in der Praxis funktionieren. Gleichzeitig muss aber die Einhaltung der Grundrechte sichergestellt werden.

Konkrete Empfehlungen an die Mitgliedstaaten

Insbesondere empfiehlt die Kommission den Mitgliedstaaten:

  • die Koordinierung zwischen allen am Rückkehrprozess beteiligten Dienststellen und Behörden zu verbessern;
  • die Fristen für das Einlegen von Rechtsbehelfen zu verkürzen, systematisch Rückkehrentscheidungen ohne Ablauffrist zu erlassen und Entscheidungen über die Beendigung eines legalen Aufenthalts mit einer Rückführungsentscheidung zu kombinieren, um Doppelarbeit zu vermeiden;
  • den Missbrauch des Systems zu bekämpfen, indem sie die Möglichkeit, Asylanträge im beschleunigten Verfahren oder – wenn dies für angemessen erachtet wird – im Grenzverfahren zu prüfen, nutzen, wenn der Verdacht besteht, dass Asylanträge nur gestellt werden, um die Vollstreckung einer Rückkehrentscheidung zu verzögern;
  • die Flucht von Personen zu verhindern, indem sie Personen in Haft nehmen, gegen die eine Rückkehrentscheidung ergangen ist und bei denen Anzeichen dafür vorliegen, dass sie dieser Entscheidung nicht Folge leisten werden, beispielsweise wenn sie sich weigern, bei der Identifizierung zu kooperieren, oder sich einer Rückführungsmaßnahme gewaltsam oder betrügerisch widersetzen;
  • die Wirksamkeit von Rückkehrverfahren und -entscheidungen zu erhöhen, indem sie unter Berücksichtigung der jeweiligen Gegebenheiten eine freiwillige Ausreise nur dann gewähren, wenn dies notwendig ist und ein entsprechender Antrag gestellt wird, wobei möglichst kurze Fristen für die freiwillige Ausreise festzulegen sind;
  • bis zum 1. Juni 2017 einsatzbereite Programme zur Unterstützung der freiwilligen Rückkehr einzurichten und für eine weite Verbreitung von Informationen über die freiwillige Rückkehr sowie die Programme zur Unterstützung der freiwilligen Rückkehr und die Wiedereingliederungsprogramme zu sorgen.

2. Stand der Umsetzung der Migrationsagenda

Die Kommission hat die Mitgliedstaaten im Vorfeld des Gipfels in der kommenden Woche zudem mit drei Fortschrittsberichten erneut aufgefordert, zügig ihren Anteil zur Umverteilung von Flüchtlingen innerhalb der EU zu leisten, um Italien und Griechenland zu entlasten. Insgesamt wurden bisher 13.546 Personen umverteilt, 3936 aus Italien und 9610 aus Griechenland. Bislang sind nur Malta und Finnland auf dem besten Weg, ihre Verpflichtungen gegenüber den beiden Staaten einzuhalten.

Dagegen sind die Fortschritte bei der Neuansiedlung weiterhin vielversprechend. Die Mitgliedstaaten haben bisher 14.422 Personen sichere und legale Wege in die EU geöffnet, was mehr als der Hälfte der im Rahmen der EU-Neuansiedlungsregelung vereinbarten 22.504 Personen entspricht. Dies umfasst auch die Neuansiedlung von 3565 syrischen Flüchtlingen im Rahmen der Erklärung EU-Türkei.

Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten zudem auf, ihre weitreichenden politischen Zusagen einzulösen und bis Ende März die bei der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache bestehenden Lücken bei Personal und Ausstattung zu füllen. Ein Jahr nach ihrem Inkrafttreten wird die Erklärung EU-Türkei weiterhin umgesetzt, um irreguläre Grenzübertritte unter Kontrolle zu halten, doch liegt die Zahl der Neuankömmlinge immer noch über der Zahl der Rückführungen. Deshalb fordert die Kommission auch Griechenland und alle anderen Mitgliedstaaten auf, die weiterhin intensiv daran zu arbeiten, Lage auf den Inseln zu verbessern.

Dimitris Avramopoulos, EU-Kommissar für Migration, Inneres und Bürgerschaft, erklärte: „Verantwortung kann ohne Solidarität nicht gerecht aufgeteilt werden. All unsere Maßnahmen sind miteinander verknüpft, und die Mitgliedstaaten können sich im Hinblick auf ihre Bringschuld nicht einfach die Rosinen herauspicken. Mittlerweile sind in Griechenland und Italien alle operativen Voraussetzungen für das Funktionieren der Umverteilung erfüllt. Die Mitgliedstaaten müssen nun handeln und ihren Verpflichtungen nachkommen, damit alle in Betracht kommenden Personen zeitnah umverteilt werden. Gleichzeitig sollten die Mitgliedstaaten auch weiterhin ihre Verpflichtungen zur Neuansiedlung aus der Türkei erfüllen, die notwendige Unterstützung für die Bearbeitung von Asylanträgen in Griechenland leisten und die volle Einsatzfähigkeit der Europäischen Grenz- und Küstenwache gewährleisten.“