EU-Richtlinien gegen Stromfresser

10-08-01_EU_gegen_StromfresserNeue Verordnung für "Stand-By-Betrieb" tritt in Kraft

Ab heute gilt EU-weit die so genannte “Stand-by-Verordnung” für Haushalts- und Bürogeräte. Künftig dürfen auf dem EU-Markt verkaufte Geräte im Stand-by-Betrieb nicht mehr als zwei Watt elektrischer Leistung ziehen. Die neuen Regeln sollen den Stromverbrauch im Stand-by-Betrieb in der EU bis 2020 um fast 75 Prozent reduzieren.

Die Verordnung wurde auf Grundlage der Ökodesign-Richtlinie erlassen.In der Rahmenrichtlinie werden die Prinzipien, Bedingungen und Kriterien für die Festlegung ökologischer Anforderungen an energiebetriebene Produkte festgelegt.

Die Richtlinie gilt in erster Linie für die folgenden Produktgruppen:

  • Heiz- und Warmwasserbereitungsgeräte,
  • Elektromotoren,
  • Beleuchtung in privaten Haushalten und im Dienstleistungssektor,
  • Haushaltsgeräte,
  • Bürogeräte in privaten Haushalten und im Dienstleistungssektor,
  • Unterhaltungselektronik,
  • Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen.

Die Ökodesign-Richtlinie definiert umweltgerechte Gestaltung folgendermaßen: "die Berücksichtigung von Umwelterfordernissen bei der Produktgestaltung mit dem Ziel, die Umweltverträglichkeit energiebetriebener Produkte in deren gesamten Lebenszyklus zu verbessern".