Antidumping-Gesetzgebung der EU

Die Europäische Union aktualisiert derzeit ihr Antidumpinggesetz, um unlauteren Handelspraktiken von Drittländern entgegenzuwirken, deren Regierungen sich stark in die Wirtschaft einmischen. Anfang Oktober haben sich das Verhandlungsteam des Europäischen Parlaments und des Ministerrates auf eine finale Fassung der Verordnungsreform geeinigt. Zum ersten Mal soll damit in Zukunft bei der Entscheidung über Antidumpingmaßnahmen die Einhaltung internationaler Arbeits- und Umweltstandards bei der Herstellung von Produkten berücksichtigt werden.

Arbeitsplätze und Unternehmen in der EU stehen aufgrund der Produktionsüberkapazitäten Chinas und der subventionierten Wirtschaft, insbesondere im Stahlsektor, unter enormem Druck. Die meisten Antidumping-Verfahren, die von der EU eingeleitet wurden, waren gegen China gerichtet. Im Mai 2016 forderten die Europaabgeordneten in einer Entschließung die Kommission auf, den WTO-Regeln entsprechend gegen den unlauteren Wettbewerb aus China vorzugehen.

Das Auslaufen von Teilen des WTO-Beitrittsprotokolls von 2001 im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) im Dezember 2016 warf die Frage auf, ob die WTO-Mitglieder China als Marktwirtschaft anerkennen oder nicht und entsprechende Antidumpingmaßnahmen erlassen oder nicht.

In den neuen Regeln für die Berechnung und Erhebung von Einfuhrzöllen werden u.a. die folgenden inhaltlichen Kernpunkte der Verhandlungsposition des Europäischen Parlaments aufgegriffen:
• Nach den neuen Regeln würde für alle WTO-Mitglieder die gleiche Antidumping-Methode angewendet werden, unabhängig davon, ob sie Marktwirtschaftsstatus haben oder nicht. Die Maßnahmen würden sich dann an alle Länder mit „erheblicher Marktverzerrung" richten, also wenn die Preise aufgrund von staatlichen Eingriffen nicht marktwirtschaftlich sind.


• Bei Antidumpinguntersuchungen soll zukünftig berücksichtigt werden, ob das Ausfuhrland internationale Arbeits-, Steuer- und Umweltstandards sowie Eigentumsrechte, geltendes Gesellschaftsrecht und Steuer- und Konkursverfahren einhält.
• Die EU-Kommission soll verpflichtet werden, detaillierte Marktberichte zu Ausfuhrländern zu erstellen und Leitlinien zur Bestimmung von Marktverzerrungen zu entwickeln.
• Europäische Unternehmen werden von zusätzlicher Beweislast bei der Feststellung von Marktverzerrungen freigehalten.
• Kleinen und mittelständischen Unternehmen soll bei der Anwendung der neuen Berechnungsmethoden eine Hilfestellung geboten werden.

"EU-Unternehmen verdienen einen besseren Schutz vor unfairen Handelspraktiken, die Arbeitsplätze und Investitionen in ganz Europa gefährden. Der freie Welthandel ist nur zu unserem Vorteil, wenn sich alle an die Regeln halten. Indem wir klare und harte Antidumping-Regeln schaffen, können wir die Bürger vor den negativen Auswirkungen der Globalisierung schützen", sagte der Berichterstatter Salvatore Cicu (EVP, IT).
Die Anfang Oktober erzielte informelle Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Ministerrat steht kommende Woche (14.11.) in Straßburg zur Debatte und Abstimmung 1‌5‌.‌1‌1‌.‌.