Sorge um Rumäniens Justiz

Waage 300
EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker und der Erste Vizepräsident Frans Timmermans haben am Mittwoch, den 24. Januar ihre Bedenken über die jüngsten Entwicklungen in Rumänien hinsichtlich der Unabhängigkeit der rumänischen Justiz und der Korruptionsbekämpfung zum Ausdruck gebracht.

„Wir verfolgen die jüngsten Entwicklungen in Rumänien mit Besorgnis. Die Unabhängigkeit des rumänischen Justizsystems und seine Fähigkeit, Korruption wirksam zu bekämpfen, sind wesentliche Eckpfeiler eines starken Rumäniens in der Europäischen Union.“

Die Unumkehrbarkeit der bisher im Rahmen des Kooperations- und Kontrollverfahrens (CVM) erzielten Fortschritte sei eine wesentliche Voraussetzung, um das Verfahren schrittweise auslaufen zu lassen, so Juncker und Timmermans.

In ihrem jüngsten Bericht des CVM vom November 2017 betonte die Kommission, dass die Regierung und das Parlament für volle Transparenz sorgen und die Konsultationen im Gesetzgebungsverfahren zu den Justizgesetzen gebührend berücksichtigen sollten. Die Kommission hat auch klargestellt, dass ein Prozess, in dem die Unabhängigkeit der Justiz und die Meinung der Justiz gewürdigt und gebührend berücksichtigt wird, auch auf der Grundlage der Stellungnahme der Venedig-Kommission, eine Voraussetzung für die Nachhaltigkeit der Reformen und ein wichtiges Element bei der Erfüllung der CVM-Benchmarks ist.

Die Bewertung der Kommission wurde von den Mitgliedstaaten in den Schlussfolgerungen des Rates vom Dezember 2017 unterstützt.

Im jüngsten CVM-Bericht wurde festgestellt, dass das Justizgesetz zeigen kann, inwieweit die Interessen der Justiz und anderer Interessengruppen zum Ausdruck gebracht und in den endgültigen Entscheidungen ausreichend berücksichtigt werden. Seitdem konnten die Bedenken nicht ausgeräumt werden.

Die Kommission fordert das rumänische Parlament auf, die vorgeschlagene Vorgehensweise zu überdenken, die Debatte im Einklang mit den Empfehlungen der Kommission zu eröffnen und einen breiten Konsens über das weitere Vorgehen zu erzielen.

Die Kommission bekräftigt ihre Bereitschaft, mit den rumänischen Behörden in diesem Prozess zusammenzuarbeiten und sie zu unterstützen.

Die Kommission warnt erneut vor Rückschritten und wird sich eingehend mit den endgültigen Änderungen des Justizgesetzes, der Strafgesetzbücher und der Gesetze über Interessenkonflikte und Korruption befassen, um die Auswirkungen auf die Bemühungen zur Wahrung der Unabhängigkeit der Justiz und zur Bekämpfung der Korruption zu ermitteln.