EU-Warnsystem: Spielzeug und Pkw führen die Liste an

Spielzeug 300Ob Giftiges Spielzeug oder fehlerhafte Autos: im Jahr 2017 lösten mehr als 2000 gefährliche Produkte EU-Weiten Alarm aus. Die meisten Gefahrenmeldungen an das EU-Schnellwarnsystem gingen im letzten Jahr in den Bereichen Spielzeug und Kraftfahrzeuge ein. 354 Meldungen kamen aus Deutschland. Hier führten Kraftfahrzeuge (68 Prozent), Bekleidungsartikel (7 Prozent) und Kosmetika (6 Prozent) die Liste der gemeldeten gefährlichen Produkte an.

Wie schon im Vorjahr war China das Ursprungsland Nr. 1 für gefährliche Produkte: 52 Prozent der Warnmeldungen entfielen auf Importe aus China. Rund 26 Prozent betrafen gefährliche Produkte aus Europa. Die Zahlen hat die Europäische Kommission am Montag, 12. März, in Brüssel vorgestellt.

Věra Jourová, Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung, erklärte: „Durch die europäischen Verbraucherschutzvorschriften wird sichergestellt, dass in der EU nur sichere Produkte verkauft werden. Bei Verstößen unterstützt das Schnellwarnsystem die Behörden dabei, schnell zu reagieren und Produkte, die Verletzungen verursachen könnten, aus dem Verkehr zu ziehen. Dieses System hilft uns, für die Sicherheit unserer Kinder zu sorgen und tödliche Unfälle auf unseren Straßen zu verhindern. Dies ist ein gutes Beispiel für die effiziente Durchsetzung des EU-Verbraucherrechts.” 

Die 2201 Warnmeldungen, die über das Schnellwarnsystem übermittelt wurden, zogen fast 4000 Folgemaßnahmen (wie die Entfernung der betroffenen Produkte vom Markt) nach sich. Dies zeigt, dass die nationalen Behörden die eingehenden Warnmeldungen enger überwacht und alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen haben, um den Markt für die Verbraucher sicherer zu machen. 

Wie schützt das System den Verbraucher vor über das Internet verkauften gefährlichen Produkten?

Die Verbraucher kaufen Produkte immer häufiger online direkt in Drittländern. Die Herausforderung besteht nun darin, dass sichergestellt werden muss, dass diese Produkte den Sicherheitsstandards der EU entsprechen.

Viele der über das Schnellwarnsystem gemeldeten gefährlichen Produkte werden auch über das Internet vertrieben. Um hierauf zu reagieren, fördert die Kommission die Zusammenarbeit mit ihren internationalen Partnern und mit Online-Plattformen, damit keine unsicheren Produkte zu den Verbrauchern in der EU gelangen. Die Kommission hat am 1. März 2018 eine Empfehlung für eine Reihe operativer Maßnahmen abgegeben, die die Online-Plattformen und die Mitgliedstaaten ergreifen sollten, um stärker gegen illegale Inhalte im Internet einschließlich gefährlicher Produkte vorzugehen.

Von welchen Produkten gehen die größten Risiken aus?

Im Jahr 2017 entfiel die größte Anzahl an Warnmeldungen auf Spielzeug (29 Prozent), gefolgt von Kraftfahrzeugen (20 Prozent) sowie Bekleidungs-, Textil- und Modeartikeln (12 Prozent).

Bei den gemeldeten Risiken lagen im Jahr 2017 die Verletzungsrisiken an erster Stelle (28 Prozent), gefolgt von chemischen Risiken (22 Prozent).

Woher kommen die gefährlichen Produkte?

Die meisten gemeldeten gefährlichen Produkte stammten aus Ländern außerhalb der EU. Häufigstes Ursprungsland ist China: Die Zahl der diesbezüglichen Warnmeldungen blieb im Jahr 2017 mit 1155 (dies entspricht einem Anteil von 53 Prozent) gegenüber dem Vorjahr stabil. Die Kommission arbeitet weiterhin eng mit den chinesischen Behörden zusammen, erörtert mit ihnen spezifische Fälle und tauscht mit ihnen bewährte Verfahren aus. Insgesamt 413 Warnmeldungen (26 Prozent aller Meldungen) betrafen gefährliche Produkte aus Europa.

Weitere Informationen:

Über das Schnellwarnsystem können seit 2003 Informationen über gefährliche Non-food-Erzeugnisse, die in Europa vom Markt genommen bzw. zurückgerufen wurden, schnell zwischen den Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission ausgetauscht werden. Dies wiederum ermöglicht, dass EU-weit geeignete Folgemaßnahmen (Verbot oder Einstellung des Verkaufs, Rücknahme, Rückruf oder Einfuhrverweigerung durch die Zollbehörden) ergriffen werden können. 

Derzeit nehmen 31 Länder (alle EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen) an dem System teil. Das Schnellwarnsystem funktioniert dank der täglichen, kontinuierlichen engen Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten. 

Für das Schnellwarnsystem wurde eigens eine öffentliche Webseite eingerichtet, auf der die Warnmeldungen der am System beteiligten nationalen Behörden wöchentlich aktualisiert werden. Jede Woche werden rund 50 Warnmeldungen erfasst und im Internet veröffentlicht. Alle Meldungen sind der Öffentlichkeit zugänglich. Verbraucher und Unternehmen können inzwischen auch auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Benachrichtigungen über neue Warnmeldungen abonnieren und Warnungen über die sozialen Medien weitergeben. 

Unternehmen steht auf der Website zudem ein spezielles Tool zur Verfügung, mit dem sie die nationalen Behörden schnell und effizient über ein Produkt informieren können, das sie selbst auf den Markt gebracht haben und das möglicherweise nicht sicher ist.