EU-Informationen

Europawahl 2019

Ergebnisse der Europawahl 2019

Die EU-weite Wahlbeteiligung von rund 50,5% (einschließlich des Vereinigten Königreichs) bedeutet einen deutlichen Anstieg und die höchste Wahlbeteiligung seit mindestens zwanzig Jahren.
In Aachen war die Wahlbeteiligung mit 66,1 % sogar noch deutlich über dem EU-Durchschnitt.

Auf europawahlergebnis.eu finden Sie nationale Ergebnisse, dargestellt vom Europaparlament. Dort sehen Sie die Sitzverteilung nach Fraktionen und Ländern, die Aufschlüsselung nach nationalen Parteien, Fraktionen, nach dem Geschlechterverhältnis der Abgeordneten oder der Wahlbeteiligung. Es ist auch möglich, Ergebnisse zu vergleichen, Mehrheiten zu überprüfen oder ein Widget erstellen.

Alle Infos zur Europawahl 2019

Kurz und knapp: hier finden Sie alle relevanten Infos zur Europawahl 2019.
Interesse an Europa? Dann zu Europa am Dienstag kommen oder Infomail erhalten.
Kurzinfo als PDF. Kurzlink auf diesen Artikel: http://bit.ly/Europawahl_2019

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Die Europawahl am 26. Mai 2019

Das alle fünf Jahre gewählte Europäische Parlament repräsentiert die zweitgrößte Demokratie der Welt (nach Indien). Die Aufgaben des Europäischen Parlaments sind vielseitig: Es entscheidet über Gesetze und kontrolliert andere EU-Institutionen, wie z.B. die Europäische Kommission.

  • Gehen Sie zur Europawahl, damit Sie für Ihre Anliegen in Brüssel und Straßburg einen Adressaten haben.
  • Mit Ihrer Stimme können Sie dem Europäischen Parlament Rückenwind für weitere demokratische Reformen geben. Nichts stärkt die Legitimation eines Parlaments mehr!
  • Sie haben die Möglichkeit, über Ihre Stimme bei der Europawahl mit zu beeinflussen, wer die neue Kommissionspräsidentin oder der neue Kommissionspräsident werden wird.
  • Wer nicht zur Wahl geht, überlässt anderen die Entscheidung über die Zukunft.

Das Europäische Parlament wird seit 1979 als einziges EU-Organ alle fünf Jahre demokratisch direkt von den Bürgerinnen und Bürgern der EU gewählt.
In Deutschland und Belgien findet die Europawahl am Sonntag 26. Mai 2019 statt. In den Niederlanden hingegen wird schon am 23. Mai 2019 gewählt.

Aus Deutschland ziehen 96 Europaabgeordnete ins Europäische Parlament ein. Dies entspricht der nach dem Vertrag von Lissabon möglichen Höchstzahl von Mandaten für ein Land.
Insgesamt wird es nach der Europawahl 705 Europaabgeordnete geben.

Vor jeder Europawahl erstellen die nationalen Parteien Listen mit den Kandidat/innen, die in das Europäische Parlament einziehen sollen. Je mehr Stimmen eine Partei erhält, desto mehr Kandidat/innen können in das Parlament einziehen. Somit wählt man die nationalen Parteien, die sich in europaweiten Fraktionen zusammenschließen.

Die Abgeordneten für das Europäische Parlament werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier und geheimer Wahl bestimmt. Rechtsgrundlage der Europawahl ist Artikel 223 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, jedoch unterliegt die konkrete Durchführung einer Reihe weiterer europäischer und nationaler Vorschriften.

Im Anschluss an die Europawahl 2014 wurde erstmalig der Präsident der Europäischen Kommission vom Europäischen Parlament gewählt. Der Europäische Rat schlug dazu, unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Europawahl, einen Kandidaten für das Amt vor. Damit bestimmen Sie als EU-BürgerIn über Ihre Wahl den aktuellen Kommissionspräsidenten.

Wahlberechtigt zur Europawahl in Deutschland sine alle Personen, die alle folgende Kriterien erfüllen:

  • die deutsche Staatsangehörigkeit oder eine Staatsangehörigkeit aus einem EU-Mitgliedstaaten haben
  • in Deutschland eine Wohnung haben oder sich hier gewöhnlich aufhalten
  • mindestens 18 Jahre alt sein
  • länger als 3 Monate in Deutschland oder einem anderen Mitgliedstaat der EU sein
  • im Wählerverzeichnis Ihrer Heimatgemeinde eingetragen sein

Wenn Sie als Deutsche/r mit Hauptwohnsitz in Deutschland gemeldet sind, sind Sie in der Regel bereits im Wählerverzeichnis eingetragen. Als BürgerIn aus einem anderen EU-Mitgliedstaat müssen Sie die Eintragung bei der Gemeinde einmal beantragen.

Wenn Sie diese Bedingungen erfüllen, bekommen Sie die Wahlbenachrichtigung mit allen nötigen Informationen per Post zugeschickt. Jede Wählerin und jeder Wähler darf bei jeder Wahl nur einmal seine Stimme abgeben und muss sich daher entscheiden, ob die Stimme im Herkunftsland oder in Deutschland abgegeben wird.

Sie sind unsicher? Dann kontaktieren Sie die Gemeinde an Ihrem Wohnort: www.bundeswahlleiter.de/europawahlen/2019

Die Wahl zum Europäischen Parlament erfolgt nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechts mit Listenvorschlägen. Jede Wählerin und jeder Wähler verfügt über eine Stimme, mit der sie/er einen Listenvorschlag einer Partei oder einer politischen Vereinigung wählen kann.

Sperrklausel in Deutschland

Bisher kann jedes Land frei entscheiden, ob und welche Hürde es anwendet, solange die 5 Prozent nicht überschritten werden. Manche Länder haben dementsprechend eine Sperrklausel, andere nicht.

Die bis 2014 in Deutschland geltende Drei-Prozent-Sperrklausel wurde am 26.02.2014 vom Bundesverfassungsgericht aufgehoben.

Das Europäische Parlament beschloss im Herbst 2015 eine Empfehlung, für alle EU-Länder eine Sperrklausel von 2 % bis 5 % pro Land/Wahlkreis einzuführen. Basierend darauf beschloss der Europäische Rat im Juni 2018 eine Änderung des Europawahlrechts, die im Juli 2018 vom Europäischen Parlament abgesegnet wurde. Die Einführung der Sperrklausel zur Wahl 2019 würde jedoch den Richtlinien der Venedig-Kommission widersprechen, nach denen Wahlgesetze bis spätestens ein Jahr vor der Wahl geändert werden dürfen, so dass die Sperrklausel voraussichtlich erst zur Wahl 2024 eingeführt wird.

 

Kampagne: Diesmal wähle ich

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Rückblick: So wählte Europa 2014

Wahlbeteiligung

Die Wahlbeteiligung betrug bei der Europawahl 2014 43,1 Prozent und stagnierte damit im Verglich zur Wahl 2009. In Deutschland stieg die Wahlbeteiligung bei den Europawahlen jedoch von 43,3 auf 47,9 Prozent.

Aachen hebt sich noch stärker positiv ab: hier stieg die Wahlbeteiligung von 48 auf 55,8 Prozent.

Ergebnisse

15 12 07 Wahlergebnis 2014 Gruppen und Sitze JPGDie Konservativen blieben nach der Europawahl trotz Stimmverlusten stärkste Kraft im EU-Parlament, gleichzeitig legten rechtspopulistische und EU-skeptische Parteien massiv zu. In Großbritannien und Frankreich gingen Ukip und Front National sogar als klare Sieger aus der Wahl hervor. Neben dem Trend, den Regierungen in einigen Staaten einen Denkzettel zu verpassen, gibt es auch den gegenteiligen Trend: In Deutschland, Österreich, Italien, den Niederlanden, Rumänien, Polen und anderen haben die nationalen Regierungsparteien im Großen und Ganzen gewonnen.

Bildung der neuen EU Kommission

Die "Europäische Volkspartei" (EVP) erhielt 221 von 751 Sitzen im EU Parlament und ging somit als stärkste Fraktion aus der Wahl hervor. Der Spitzenkandidat der EVP, der ehemalige luxemburgische Ministerpräsident Jean-Claude Juncker, wurde daraufhin als Kommissionspräsidenten vorgeschlagen und gewählt. Die erste Aufgabe des neuen Kommissionspräsidenten war die Bildung der neuen Kommission. Hierfür konnte jeder Mitgliedsstaat jeweils einen Kommissar vorschlagen. Im Anschluss musste das Europäischen Parlament die vorgeschlagene Kommission zu verabschieden.

Hohe Vertreterin der EU für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und damit eine der Vizepräsidenten der Kommission wurde die Italienerin Federica Mogherini, Vera Jourova (Tschechien) war zur Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung ernannt worden, das Kommissariat zu Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten, Steuern und Zoll übernahm der Franzose Pierre Moscovici. Günther Oettinger, vormals Kommissar für Energie, war ab 2014 Kommissar für den Bereich Digitale Wirtschaft und Gesellschaft

Einige Kommentatoren sehen die europäische Politik in ihren Grundfesten erschüttert. Andere setzen auf eine Belebung der Diskussionen über Europa.