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Abkommen über Fluggastdaten verabschiedet

12-04-20-controlEuropäisches Parlament stimmt Fluggastdatenabkommen mit USA zu

Am 19. April 2012 stimmte das Europäische Parlament dem im November 2011 beschlossenem Abkommen über die Übermittlung von Fluggastdatensätzen („Passenger Name Records" - PNR) durch die EU an die USA zu. Dieses Abkommen soll nicht nur den Datenschutz verbessern, sondern gleichzeitig im Kampf gegen grenzüberschreitende Kriminalität und Terrorismus helfen.

Es gibt genaue Festlegungen, zu welchen Zwecken die Datensätze der Fluggäste verwendet werden dürfen. Dazu gehören: Verhütung, Aufdeckung, Untersuchung oder strafrechtliche Verfolgung von Terrorismus und grenzüberschreitenden Straftaten, für die ein Mindeststrafmaß von drei Jahren Freiheitsentzug vorgesehen ist. Die Fluggastdatensätze werden also nur verwendet wenn es um schwere Straftaten wie Drogen- oder Menschenhandel und Terrorismus geht, Kleinkriminalität gehört nicht zu den Verwendungszwecken.

Was zunächst nach verstärkter Datenverbreitung klingt, unterliegt natürlich strengen Vorschriften bezüglich des Datenschutzes. Festgelegt wurde nicht nur, wie und für wie lange die PNR-Daten gespeichert werden dürfen, sondern auch, dass Fluggäste die Möglichkeit haben auf ihre gespeicherten Daten zuzugreifen, um diese gegebenenfalls zu ändern oder gar zu löschen. Wenn die Daten an die amerikanischen Behörden übermittelt wurden, werden sie nach sechs Monaten anonymisiert. Weitere fünf Jahre danach werden diese anonymen Daten in eine ruhende Datenbank überführt. US-Bedienstete haben dann noch striktere Auflagen zu beachten, um auf diese Datenbank Zugriff zu erlangen. Nach 10 Jahren müssen diese Daten, die zur Bekämpfung schwerer grenzüberschreitender Straftaten dienen, dann endgültig gelöscht werden, es sei denn sie dienen zur Terrorismusbekämpfung, dann ist eine Speicherdauer von 15 Jahren erlaubt.

12-04-20-PNR.axdNeben der Möglichkeit des Zugriffs auf ihre Daten haben Fluggäste außerdem den Anspruch auf den im amerikanischen Recht vorgesehenen administrativen und gerichtlichen Rechtsbehelf. Außerdem müssen das DHS (Department of Homeland Security, US-amerikanisches Ministerium für Innere Sicherheit) und die Fluggesellschaften gewährleisten, dass alle Fluggäste umfassend über die Verwendung der PNR-Daten und ihre diesbezüglichen Rechte informiert sind.

Trotz einstimmiger Mehrheit mit 409 Ja-Stimmen gegen 226 Nein-Stimmen bei 33 Enthaltungen löst das Abkommen auch viel Ablehnung und Unruhen aus. Zwar sehen es viele als einen Fortschritt im Sinne der Terrorismusbekämpfung, doch stellt das Fluggastdatenabkommen für viele auch einen erheblichen Rückgang der Bürgerrechte im Hinblick auf den Datenschutz dar. Auch die Tatsache, dass die USA mit drastischen Maßnahmen drohte, falls dem Abkommen nicht zugestimmt werden sollte, bestätigte vielen Stimmen nur, dass der Einfluss der Vereinigten Staaten in dieser Sache einfach zu stark ist.

Dennoch konnten diese Contra-Stimmen sich nicht durchsetzen, wodurch nun das Abkommen zur Übermittlung der Fluggastdaten zwischen der EU und den USA augenblicklich in Kraft tritt. Folglich kam es aus Seiten der Gegner zu großen Demonstrationen.