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Bratislava wird Sitz der Europäischen Arbeitsbehörde

Die Mitgliedstaaten haben beschlossen, dass die slowakische Hauptstadt Bratislava den Sitz der Europäischen Arbeitsbehörde übernehmen wird. Damit kann die von Kommissionspräsident Juncker vorgeschlagene neue Behörde ihre Arbeit im Oktober aufnehmen. 140 Mitarbeiter und Verbindungsbeamte der Mitgliedstaaten werden die Mobilität der Arbeitskräfte fördern und den EU-Mitgliedstaaten die Instrumente an die Hand geben, die sie für eine wirksamere Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Missbrauch benötigen. Vier Mitgliedstaaten hatten sich um den Sitz der Europäischen Arbeitsbehörde beworben: Bulgarien (Sofia), Zypern (Nikosia), Lettland (Riga) und die Slowakei (Bratislava).

EU fördert Jobs 300Marianne Thyssen, EU-Kommissarin für Beschäftigung, Soziales, Qualifikationen und Arbeitskräftemobilität, begrüßte die Entscheidung: „Ich gratuliere Bratislava und der Regierung der Slowakei dazu, zum künftigen Sitz der Europäischen Arbeitsbehörde gewählt worden zu sein. Seit meinem Amtsantritt habe ich die faire Arbeitskräftemobilität zu einer der obersten Prioritäten erklärt. Die Freizügigkeit von Arbeitskräften fördert das Wachstum, hilft Unternehmen dabei, Mitarbeiter mit den Kompetenzen zu finden, die sie benötigen, und gibt allen die Möglichkeit, ihre Talente bestmöglich zu nutzen. Allerdings muss diese Freizügigkeit effizient gesteuert werden. Dies erfordert gerechte, klare und wirksam durchgesetzte Vorschriften. Die Europäische Arbeitsbehörde wird das Kronjuwel dieser Arbeit sein. Sie wird die Mobilität der Arbeitskräfte fördern und den EU-Mitgliedstaaten die Instrumente an die Hand geben, die sie für eine wirksamere Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Missbrauch benötigen.

Die Verordnung zur Errichtung der Europäischen Arbeitsbehörde wurde in Rekordzeit angenommen, und ich bin zuversichtlich, dass der Umzug der Europäischen Arbeitsbehörde nach Bratislava reibungslos und zügig vonstattengehen wird. Die Behörde wird im Oktober ihre Tätigkeit in Brüssel aufnehmen, bis sie in die Stadt umzieht, die künftig ihr Sitz sein wird. Ich freue mich darauf, dass sich die Behörde so bald wie möglich in Bratislava einrichten und von dort aus arbeiten wird.“

Mittlerweile leben bzw. arbeiten 17 Millionen Europäerinnen und Europäer in einem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen – fast doppelt so viele wie noch vor zehn Jahren. Die Mobilität in der EU ist zu einer Selbstverständlichkeit geworden. Ihre effiziente Steuerung kommt sowohl dem Einzelnen als auch der Wirtschaft und der Gesellschaft insgesamt zugute.

Die Freizügigkeit zählt zu den am meisten geschätzten Freiheiten des Binnenmarkts. Laut einer Eurobarometer-Umfrage befürworten mehr als acht von zehn Europäerinnen und Europäern die „Freizügigkeit von EU-Bürgerinnen und -Bürgern, [aufgrund derer] sie überall in der EU leben, arbeiten, studieren und Geschäfte tätigen können“.

Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen brauchen Zugang zu verlässlichen Informationen und praktischen Diensten zur Erleichterung der Arbeitskräftemobilität; dazu zählen auch Informationen über bestehende Möglichkeiten, geltende Regeln und ihre Rechte und Pflichten in grenzüberschreitenden Situationen.

Zudem besteht mehr denn je die Notwendigkeit, die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden zu verbessern. Die nationalen Behörden brauchen auch geeignete Instrumente, um Informationen auszutauschen, Verfahren für die tägliche Zusammenarbeit zu entwickeln, gemeinsame und konzertierte Kontrollen durchzuführen und etwaige grenzübergreifende Streitigkeiten rasch und effizient zu lösen.

Aufgaben der Europäischen Arbeitsbehörde
Die Behörde wird die Mitgliedstaaten in Fragen der grenzüberschreitenden Arbeitskräftemobilität unterstützen, u. a. auch im Bereich der Vorschriften über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer, die Entsendung von Arbeitnehmern und die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit. Darüber hinaus wird sie die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit verbessern.

Das Recht, eine nationale oder grenzüberschreitende Inspektion einzuleiten und durchzuführen, verbleibt auf nationaler Ebene. Die Behörde kann jedoch den Mitgliedstaaten eine gemeinsame Kontrolle vorschlagen, wenn sie auf einen möglichen Betrugs- oder Missbrauchsfall stoßen sollte. Auch die nationalen Sozialpartner können die Behörde mit einem Fall befassen. Für solche Fälle sieht die Verordnung ein Dialogsystem vor. Die Kontrollen werden in jedem Falle auf der Grundlage der nationalen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten der betreffenden Mitgliedstaaten durchgeführt.

Wirtschaftszweige, in denen die Europäische Arbeitsbehörde tätig sein wird
Da die Mobilität der Arbeitskräfte alle Bereiche der Wirtschaft betrifft, wird die Europäische Arbeitsbehörde alle Wirtschaftszweige abdecken. Dazu gehören Bereiche mit sektorspezifischem Unionsrecht, wie z. B. der Bereich des internationalen Verkehrs.

Im internationalen Straßengüterverkehr überschreiten mehr als zwei Millionen Arbeitskräfte pro Tag beim Transport von Gütern oder Fahrgästen die Binnengrenzen der EU. Die Durchsetzung der EU-Vorschriften zur Mobilität der Arbeitskräfte hat sich in diesem Sektor als Herausforderung erwiesen. Die operative Unterstützung, die die Europäische Arbeitsbehörde den nationalen Behörden gewähren wird, kann auch dazu beitragen, in diesem Sektor eine faire und wirksame Durchsetzung der EU-Vorschriften zur Mobilität zu gewährleisten.

Aufbau und Struktur der Europäischen Arbeitsbehörde
Die Europäische Arbeitsbehörde wird ihre Arbeit als neue EU-Agentur nach der endgültigen Annahme der Gründungsverordnung im Jahr 2019 aufnehmen können und bis 2023 voll einsatzfähig sein.
Das Jahresbudget der Behörde wird schätzungsweise rund 50 Mio. Euro betragen. Die Europäische Arbeitsbehörde wird etwa 140 Mitarbeiter haben. Darunter werden auch die von den einzelnen Mitgliedstaaten entsandten nationalen Verbindungsbeamten sein.

Im Einklang mit dem gemeinsamen Konzept für die dezentralen Agenturen der EU wird die Behörde von einem Verwaltungsrat geleitet werden, der sich aus einem hochrangigen Vertreter aus jedem Mitgliedstaat und zwei Vertretern der Kommission zusammensetzt, die alle stimmberechtigt sind. Dem Verwaltungsrat werden außerdem ein vom Europäischen Parlament ernannter unabhängiger Sachverständiger und vier von den branchenübergreifenden Sozialpartnern ernannte Vertreter ohne Stimmrecht angehören. Ein Exekutivdirektor wird die Behörde leiten. Auch auf EU-Ebene tätige Sozialpartner werden im Rahmen einer Interessenträgergruppe eine beratende Rolle übernehmen.