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Energieeinsparung: EU-Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauchs

Energiesparen ist der Schlüssel im Kampf gegen den Klimawandel und zur Verringerung der Energieabhängigkeit. Finden Sie heraus, was die Europaabgeordneten tun, um den Verbrauch zu senken.

Energieeffizienz bedeutet, weniger Energie zu verbrauchen, um das gleiche Ergebnis zu erzielen. Durch Energieeffizienz werden Energie gespart und die Emissionen von Kraftwerken verringert.
Die Gesetze zur Energieeffizienz aus dem Jahr 2018 werden überarbeitet, damit die EU die neuen ehrgeizigen Klimaziele, die 2021 im Rahmen des europäischen Grünen Deals festgelegt wurden, verwirklichen kann. Die neue Gesetzgebung wird auch dazu beitragen, die Abhängigkeit Europas von Importen fossiler Brennstoffe zu verringern, die zu einem großen Teil aus Russland stammen.
Parallel dazu arbeitet die EU an Vorschriften zum Ausbau der erneuerbaren Energiequellen.

Neue Ziele für mehr Energieeffizienz

Durch eine Verbesserung der Energieeffizienz könnten nicht nur die CO₂-Emissionen gesenkt werden, sondern auch die jährlichen Energieimportkosten der EU in Höhe von 330 Milliarden Euro. Aus diesem Grund arbeiten die EU-Gesetzgeber an einer Aktualisierung des in der Energieeffizienzrichtlinie von 2018 festgelegten Ziels von 32,5 Prozent für 2030.

Die neuen Ziele, die vom Parlament im September 2022 unterstützt wurden, sehen eine Reduzierung des Endenergieverbrauchs um mindestens 40 Prozent und des Primärenergieverbrauchs um 42,5 Prozent vor. Der Endenergieverbrauch bezieht sich auf die Energie, die von den Endverbrauchern benötigt wird (zum Beispiel der Stromverbrauch der Haushalte), während der Primärenergieverbrauch den gesamten Energiebedarf innerhalb eines Landes darstellt (beispielsweise der zur Stromerzeugung verbrannte Brennstoff).

Es wird erwartet, dass das Parlament in der Dezember-Plenarsitzung endgültig über diese Gesetzgebung abstimmen wird.

Senkung des Energieverbrauchs von Gebäuden

Ein wichtiger Bereich, in dem Verbesserungen möglich sind, ist die Beheizung und Kühlung von Gebäuden, auf die 40 Prozent des gesamten Energieverbrauchs in der EU entfallen. Etwa 75 Prozent der Gebäude sind energieineffizient.

Das Parlament hat im April 2018 Vorschriften zur Energieeffizienz von Gebäuden verabschiedet, durch welche die EU-Mitgliedstaaten dazu verpflichtet werden, nationale langfristige Strategien zur Förderung der Renovierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden auszuarbeiten. Ziel ist es, dass bis 2050 Gebäude in der EU kaum noch Energie verbrauchen.

Ein ehrgeiziger neuer Vorschlag

Im Dezember 2021 schlug die Kommission eine Überarbeitung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden vor. Dies geschieht im Rahmen des Pakets „Fit für 55“ zur Überarbeitung von Rechtsvorschriften, die für die Verringerung der Treibhausgasemissionen in der EU entscheidend sind. Ziel ist es, bis 2050 einen emissionsfreien Gebäudebestand zu verwirklichen. Dazu gehören Renovierungsstrategien und die Anforderung, dass alle neuen Gebäude in der EU ab 2030 emissionsfrei sein müssen, während alle neuen öffentlichen Gebäude ab 2027 emissionsfrei sein sollen.

Die neuen Vorschriften würden die Treibhausgasemissionen und den Endenergieverbrauch im Gebäudesektor bis 2030 erheblich reduzieren und eine langfristige Vision für einen EU-Gebäudesektor vorgeben, der bis 2050 klimaneutral ist. Unter den überarbeiteten Vorschriften müssen neue Gebäude in der EU ehrgeizige Standards für emissionsfreie Gebäude erfüllen, und es muss sichergestellt werden, dass alle künftigen Gebäude (ob neu oder renoviert) den Anforderungen an die Klimaneutralität bis 2050 entsprechen.

Gebäude, die ihre eigene Solarenergie erzeugen

Durch die Aktualisierung würden die EU-Mitgliedstaaten auch dazu verpflichtet werden, dafür zu sorgen, dass neue Gebäude über Solarzellen verfügen. Die neuen Regeln sollen von Ende 2026 bis Ende 2029 schrittweise eingeführt werden und für alle neuen öffentlichen und gewerblichen Gebäude mit einer Nutzfläche von mehr als 250 Quadratmetern, alle bestehenden öffentlichen und gewerblichen Gebäude mit derselben Größe und alle neuen Wohngebäude gelten.

Das Parlament wird voraussichtlich auf der Dezember-Plenartagung über die Bauvorschriften abstimmen.

Energieeffizienz von Haushaltsgeräten

2017 vereinfachte das Parlament die Energieetiketten für Haushaltsgeräte wie Leuchten, Fernseher und Staubsauger, um den Verbrauchern den Vergleich ihrer Energieeffizienz zu erleichtern.

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