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EU-Agrarreform: Grüner, kleiner, nachhaltiger

Zwar ist der Anteil der Agrarhilfen am EU-Gesamtbudget seit 1985 von fast 70 Prozent auf rund 37 Prozent für 2018 zurückgegangen, bleibt aber einer größten Posten im EU-Haushalt. Wie diese Gelder verteilt werden, hat sich ebenfalls stark verändert.

Um geänderten Essgewohnheiten der Verbraucher*innen, den Anforderungen des Umweltschutzes, dem zunehmenden Protektionismus und den Bedürfnissen von Landwirt*innen gerecht zu werden, soll die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der EU vor Beginn des EU-Rahmenhaushalts 2021-2027 reformiert werden.

Zu den Vorschlägen der EU-Kommission entwarfen die Europaabgeordneten mehr als 8000 Änderungsanträge, ein Rekordwert, der die Bedeutung der EU-Agrarpolitik zeigt. In der kommenden Plenarwoche wird voraussichtlich über die in drei Berichten aufgeteilten Vorschläge im Plenum abgestimmt.

EU-weite Ziele, nationale Umsetzung

Mit Hilfe der neuen GAP-Reform soll die Landwirtschaft umweltfreundlicher und besser an den Klimawandel angepasst werden. Gleichzeitig sollen unlautere Handelspraktiken und unzureichendes Risikomanagement in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette vermieden werden. So soll in Zukunft flexibler auf Preisschwankungen reagiert werden, um Landwirt*innen ein gerechteres und stabileres Einkommen zu gewährleisten.

Um flexibler auf die unterschiedlichen Produktionsbedingungen und Strukturen in den Mitgliedstaaten reagieren zu können, wollen die Europaabgeordneten dabei nur die allgemeinen Ziele der GAP-Reform festlegen. Die Mitgliedsstaaten sorgen dann mit maßgeschneiderten, strategischen Pläne auf nationaler Ebene für die Umsetzung dieser Vorgaben.

Die nationalen Pläne müssen von der EU-Kommission genehmigt werden, bevor sie 2022 in Kraft treten. Um nationale Verwaltungen nicht zu überlasten, soll nur alle zwei Jahre statt, wie von der Kommission vorgeschlagen, jährlich kontrolliert werden, ob die Landwirte ihre Vorgaben einhalten.

Kürzungen unvermeidbar

Die für die Haushaltsperiode von 2021 bis 2027 von der Kommission vorgesehen Mittel für die Landwirtschaft belaufen sich auf rund 320 Milliarden Euro für die Haushaltsperiode von 2021 bis 2027. Damit würde der Anteil der Agrarpolitik am Gesamthaushalt weiter sinken auf rund 28 Prozent.

Kürzungen sind angesichts des Austritts des Vereinigten Königreichs und neuer EU-Prioritäten wie Migration und Schutz der Außengrenzen sowie die Corona-Pandemie und der Aufbau einer digitalen Wirtschaft unvermeidbar, werden aber vor allem von Regierungen aus EU-Staaten mit bedeutender landwirtschaftlicher Produktion kritisiert.

Obergrenze für Direktzahlungen

Die Europaabgeordneten wollen die Kürzungen nutzen, um umweltfreundliche kleine und mittlere landwirtschaftliche Betriebe zu stärken. Daher sollen die jährlichen Direktzahlungen an landwirtschaftliche Betriebe auf maximal 100.000 Euro reduziert werden. Gleichzeitig müssten mindestens 20 Prozent aller Direktzahlungen an Landwirte in Umweltprogramme investiert werden.

Mindestens 5 Prozent der nationalen Direktzahlungen sollen für eine ergänzende Einkommensunterstützung für kleine und mittlere Landwirte bereitgestellt werden. Mit 2 Prozent des Direktzahlungsbudgets sollen exklusiv an Junglandwirt*innen gezahlt werden. Weitere Maßnahmen sollen Frauen in der ländlichen Wirtschaft fördern.

Schärfere Strafen bei Verstößen gegen Tierwohl und Umweltschutz

Die Europaabgeordneten fordern auch schärfere Kontrollen und Strafen bei Verstößen gegen Umwelt- und Tierwohlauflagen. Bei wiederholter Nichteinhaltung der gesetzlichen Anforderungen an Umwelt, Tierschutz oder Lebensmittelqualität, sollen die Begünstigten 10 anstelle von bisher 5 Prozent weniger Fördermittel erhalten. Ganze 15 Prozent der Fördermittel werden gestrichen, wenn Landwirt*innen absichtlich gegen die Regeln verstoßen.

Markttransparenz und Krisenreserve

Eine landwirtschaftliche Krisenreserve mit einem Anfangsbudget von 400 Millionen Euro (maximal 1,5 Mrd. Euro) soll Landwirt*innen bei Preis- und Marktinstabilität unter die Arme greifen.

Die bei Milchbauern angewandte Praxis, in Zeiten schwerer Marktungleichgewichte gegen zusätzliche Hilfen freiwillig weniger zu produzieren, soll auf alle Landwirtschaftssektoren ausgedehnt werden.

Eine neue, zentrale EU-Beobachtungsstelle für Agrarmärkte soll dafür Daten etwa über Preise; Produktionsmengen und Angebot von Getreide, Zucker, Olivenöl, Obst und Gemüse, Wein, Milch und Fleisch sammeln. Bei Marktstörungen könnte die Beobachtungsstelle dann frühzeitig Warnungen veröffentlichen.

Landwirtschaftliche Beratungsdienste

Gefordert werden auch landwirtschaftliche Beratungsdienste in den Mitgliedsstaaten. Landwirte sollten unter anderem über die Bedingungen für EU-Zahlungen sowie über mögliche technische Innovationen, bessere Wettbewerbsfähigkeit und ökologische Praktiken informiert werden. Individuelle Beratungen sollen außerdem den Betrieben angeboten werden, die ihre Produktionsweise ändern wollen, etwa um sich besser an den Klimawandel anzupassen.

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