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EU gewährt Fluglinien Flexibilität bei Nutzung von Start- und Landerechten

Fluggesellschaften werden auch im Sommerflugplan 2021 von der verbindlichen Nutzung ihrer Start- und Landerechte (Slots) befreit. Einen entsprechenden Beschluss haben die EU-Mitgliedstaaten auf Vorschlag der Europäischen Kommission gefasst. Airlines können bis zu 50 Prozent der ihnen zugeteilten Slots zurückzugeben. Die Europäische Kommission bekommt zudem die Befugnis, diese Regelung bis 2022 zu verlängern und die erforderliche Nutzungsrate auf 30 bis 70 Prozent – je nach Entwicklung des Luftfahrtsektors – festzulegen.

Flugzeug 2 300EU-Verkehrskommissarin Adina Vălean begrüßte den Beschluss, da er Flexibilität ermöglicht und den Weg zurück zu den ursprünglichen Regeln ebnet. „Ich gehe davon aus, dass diese Initiative den Fluggesellschaften Anreize für eine effiziente Nutzung der Flughafenkapazität bietet und letztlich den Reisenden in der EU zugutekommt.“

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