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Deutsche Regelung für Förderung des Übergangs zu klimaneutraler Wirtschaft genehmigt

Staatliche Beihilfen: Kommission genehmigt deutsche Regelung für Förderung des Übergangs zu einer klimaneutralen Wirtschaft

Die Europäische Kommission hat eine mit 3 Milliarden Euro ausgestattete deutsche Regelung zur Unterstützung privater Investitionen in strategische Güter zur Förderung des Übergangs zu einer klimaneutralen Wirtschaft genehmigt. Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager, zuständig für Wettbewerbspolitik, sagte dazu: „Mit dieser mit 3 Milliarden Euro ausgestatteten deutschen Regelung werden private Investitionen in Güter unterstützt, die für den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft von entscheidender Bedeutung sind, wie Batterien, Solarzellen und Windturbinen. Dies ist ein wichtiger Beitrag zu den ehrgeizigen Klimazielen Europas.“

Die Regelung steht mit dem Industrieplan für den Grünen Deal in Einklang. Mit der Regelung, die auf der Grundlage des von der Kommission am 9. März 2023 angenommenen Befristeten Rahmens zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels genehmigt wurde, sollen Maßnahmen in Bereichen gefördert werden, die für die Beschleunigung des grünen Wandels und die Verringerung der Abhängigkeit von Brennstoffen von entscheidender Bedeutung sind. Durch den neuen Rahmen wurde der am 23. März 2022 angenommene und am 20. Juli 2022 sowie am 28. Oktober 2022 geänderte Befristete Krisenrahmen erneut geändert und teilweise verlängert, um es den Mitgliedstaaten zu ermöglichen, die Wirtschaft in der derzeitigen geopolitischen Krise zu stützen.

Die deutsche Beihilfemaßnahme

Deutschland hat auf der Grundlage des Befristeten Rahmens zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels eine Beihilferegelung im Umfang von 3 Milliarden Euro bei der Kommission angemeldet, mit der private Investitionen in strategische Güter zur Förderung des Übergangs zu einer klimaneutralen Wirtschaft unterstützt werden sollen.

Die Beihilfe soll in Form von Direktzuschüssen, Steuervergünstigungen, vergünstigten Zinssätzen für neue Darlehen oder Bürgschaften für neue Darlehen gewährt werden.

Die Maßnahme steht Unternehmen offen, die einschlägige Ausrüstungsgüter, d. h. Batterien, Solaranlagen, Windturbinen, Wärmepumpen, Elektrolyseure, Anlagen für die CO₂-Abscheidung und -Speicherung, sowie Schlüsselkomponenten herstellen, die in erster Linie als direkte Vorprodukte für die Herstellung solcher Anlagen oder die Verarbeitung kritischer Rohstoffe, die für ihre Herstellung erforderlich sind, ausgelegt und verwendet werden.

Die Kommission hat festgestellt, dass die von Deutschland angemeldete Regelung die im Befristeten Rahmen zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels festgelegten Voraussetzungen erfüllt. So werden die Beihilfen i) Anreize für die Herstellung wichtiger Ausrüstung für den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft schaffen und ii) spätestens am 31. Dezember 2025 gewährt werden.

Die Kommission ist zu dem Schluss gelangt, dass die deutsche Regelung erforderlich, geeignet und angemessen ist, um den ökologischen Wandel zu beschleunigen und die Entwicklung bestimmter Wirtschaftszweige zu erleichtern, die für die Umsetzung des Industrieplans zum Grünen Deal von Bedeutung sind, und daher mit Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c AEUV und den im Befristeten Rahmen zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels festgelegten Voraussetzungen im Einklang steht.

Daher hat die Kommission die Beihilferegelung nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

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