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EU-Kommission setzt neue Leitziele für ein soziales Europa bis 2030

Die Kommission setzt neue Leitziele für die EU in den Bereichen Beschäftigung, Qualifikation und Sozialschutz, die bis 2030 erreicht werden sollen. Die drei Kernziele gehören zu einem vorgestellten Aktionsplan, der die 20 Grundsätze der Europäischen Säule Sozialer Rechte in konkrete Handlungsschritte umsetzen soll. In einer gemeinsamen Kraftanstrengung mit den Mitgliedstaaten, den Sozialpartnern und der Zivilgesellschaft soll der Aktionsplan zu einer nachhaltigen und krisenfesten Erholung nach der Pandemie beitragen. Flankiert wird er dabei vom neuen mehrjährigen Finanzrahmen und den europäischen Aufbauplan NextGenerationEU.

Der Aktionsplan setzt drei Kernziele bis 2030:

  • Mindestens 78 Prozent der 20-64-jährigen sollen in einem Arbeitsverhältnis sein.
  • Mindestens 60 Prozent der Erwachsenen sollen jedes Jahr an einer Bildungsmaßnahme teilnehmen.
  • Die Anzahl der von Armut und sozialer Ausgrenzung bedrohten Menschen soll um mindestens 15 Millionen reduziert werden.

Die neuen Kernziele für 2030 stehen im Einklang mit den Zielen der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung und definieren das gemeinsame Ziel für den Aufbau eines starken sozialen Europas. Zusammen mit einem überarbeiteten sozialpolitischen Scoreboard werden sie die Kommission in die Lage versetzen, die Fortschritte der Mitgliedstaaten im Rahmen des Europäischen Semesters zu verfolgen. Die Kommission ruft den Europäischen Rat auf, diese drei Ziele zu billigen, und fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre eigenen nationalen Ziele festzulegen, um zu der Initiative beizutragen.

Exekutiv-Vizepräsident Valdis Dombrovskis‚ zuständig für das Ressort „Eine Wirtschaft im Dienste der Menschen“, sagte: „Unsere wirtschaftliche Erholung muss inklusiv, fair und beschäftigungsintensiv sein. Aus diesem Grund schlägt die Kommission eine ehrgeizige Agenda für die Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte vor und ruft die Mitgliedstaaten auf, die Beschäftigung in der Erholungsphase nach der COVID-19-Krise aktiv zu fördern. Damit möchten wir auf die Bedeutung eines schrittweisen Übergangs von Notmaßnahmen hin zu Maßnahmen für die wirtschaftliche Erholung unserer Arbeitsmärkte hinweisen, bei dem die EU im Rahmen ihrer verfügbaren Finanzierungsmittel, einschließlich des ESF+ und der Aufbau- und Resilienzfazilität, Unterstützung leisten wird.“

Nicolas Schmit, EU-Kommissar für Beschäftigung und soziale Rechte, erklärte: „Die europäische Säule sozialer Rechte ist unser Bezugspunkt für den Aufbau eines starken sozialen Europas. Jetzt erfüllen wir sie mit neuem Leben, indem wir ihre Grundsätze in konkrete Maßnahmen umsetzen. Eine unserer Hauptprioritäten ist es, Arbeitsplätze zu schaffen und dafür Sorge zu tragen, dass die Menschen über die richtigen Kompetenzen für diese Arbeitsplätze verfügen. Dies ist das Ziel von EASE. Darüber hinaus ist es unsere gemeinsame Pflicht, Armut in der EU zu bekämpfen und eine inklusive Gesellschaft zu schaffen. Wir alle sind hier gefordert, unseren Beitrag zu leisten. Ich freue mich auf ein erneutes Bekenntnis zu sozialen Rechten auf dem Sozialgipfel im Mai.“

Der Aktionsplan bietet die Chance, das europäische soziale Regelwerk auf den neuesten Stand zu bringen und zugleich die Veränderungen durch neue gesellschaftlicher, technologischer und wirtschaftlicher Entwicklungen und die sozioökonomischen Folgen der Pandemie erfolgreich zu meistern. Die Kommission hat bereits mit der Umsetzung der Grundsätze der Säule in Maßnahmen begonnen und im Jahr 2020 Initiativen wie zum Beispiel die Förderung der Jugendbeschäftigung und angemessene Mindestlöhne vorgeschlagen. Die Kommission stellt auch ihre Empfehlung zu einer wirksamen aktiven Beschäftigungsförderung (EASE) nach der COVID-19-Krise vor, die auf eine beschäftigungsintensive Erholung abzielt.

Wirksame aktive Beschäftigungsförderung (EASE)

Als konkrete Maßnahme im Rahmen des Grundsatzes 4 der Säule stellt die Kommission eine Empfehlung zu einer wirksamen aktiven Beschäftigungsförderung (EASE) nach der COVID-19-Krise vor. Mit dieser Empfehlung bietet die Kommission den Mitgliedstaaten konkrete Orientierungshilfe zu politischen Maßnahmen, einschließlich Hinweisen auf EU-Finanzierungsmöglichkeiten, für den schrittweisen Übergang von Notmaßnahmen, die zum Erhalt von Arbeitsplätzen in der derzeitigen Krise ergriffen wurden, hin zu neuen Maßnahmen, die für eine beschäftigungsintensive Erholung nötig sind. Ziel der Empfehlung ist die Schaffung von Arbeitsplätzen und der Beschäftigungsübergang von schrumpfenden in expandierende Branchen, insbesondere den digitalen und den grünen Sektor. Diese neuen Maßnahmen sollten drei Elemente umfassen: (1) Einstellungsanreize und Unterstützung des Unternehmertums; (2) Weiterbildungs- und Umschulungsmöglichkeiten; (3) verbesserte Unterstützung durch Arbeitsvermittlungsdienste. Für die Finanzierung ihrer EASE-Maßnahmen können die Mitgliedstaaten auch EU-Mittel in Anspruch nehmen, unter anderem aus der Aufbau- und Resilienzfazilität und dem Europäischen Sozialfonds Plus.

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