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EU-Kommission will Regeln zur Aussetzung der Visumpflicht stärken

Die EU-Kommission will die EU besser rüsten, um einem Missbrauch des visumfreien Reiseverkehrs zu begegnen. Zu den Herausforderungen gehören etwa vermehrte irreguläre Einreisen infolge der mangelnden Angleichung an die EU-Visumpolitik, Staatsbürgerschaftsregelungen für Investoren in von der Visumpflicht befreiten Ländern oder hybride Bedrohungen wie die staatliche Instrumentalisierung von Migranten.

Derzeit kann der Mechanismus nur in bestimmten Fällen ausgelöst werden, z. B. bei einem plötzlichem und beträchtlichen Anstieg der irregulären Migration oder Sicherheitsrisiken. Die vorgeschlagene Überarbeitung wird:

  • die Gründe für die Aussetzung der Regelungen für visumfreies Reisen erweitern, etwa im Falle einer unzureichenden Angleichung an die Visumpolitik der EU, hybrider Bedrohungen und der Anwendung von Staatsbürgerschaftsregelungen für Investoren;
  • die Dauer des derzeitigen Verfahrens verlängern, um Zeit für Abhilfemaßnahmen zu gewinnen. Es wird ein neues Dringlichkeitsverfahren eingeführt, um bei Bedarf – etwa bei einem starken Anstieg der Zahl der Neuankömmlinge oder einer Bedrohung der Sicherheit – schneller reagieren zu können;
  • die Überwachungs- und Berichterstattungspflichten der Kommission gegenüber visumfreien Ländern stärken, in denen Herausforderungen festgestellt werden

Sechster Bericht im Rahmen des Visa-Aussetzungsmechanismus

Dem Vorschlag beigefügt ist der sechste Bericht im Rahmen des Visa-Aussetzungsmechanismus.

Seit 2017 erstellt die Kommission im Rahmen des Visa-Aussetzungsmechanismus Jahresberichte. Der sechste Bericht befasst sich mit den Ländern des westlichen Balkans und der Östlichen Partnerschaft, die mit der EU einen Dialog über die Visaliberalisierung führen, sowie den Ländern im Pazifischen Ozean und in der Karibik, die über Staatsbürgerschaftsregelungen für Investoren verfügen.
Der Bericht kommt zu dem Schluss, dass alle acht Länder weitere Maßnahmen ergreifen müssen, um ihre Visumpolitik an die der EU anzugleichen, und ihre Bemühungen zur Verhinderung unbegründeter Asylanträge fortführen müssen.

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