EU-Meldungen

EU schlägt Zollsenkungen für USA vor

EU schlägt Zollsenkungen zur Umsetzung des Handelsabkommens mit den USA vor

Die Europäische Kommission hat zwei Vorschläge vorlegt, die den Weg für die Umsetzung der gemeinsamen EU/USA-Erklärung zum transatlantischen Handel vom 21. August 2025 ebnen. Diese Vorschläge gewährleisten eine rückwirkende Zollentlastung durch die USA für den wichtigen Automobilsektor der EU ab dem 1. August.

Umsetzung in beiderseitigem Interesse

EU-Handelskommissar Maros Šefčovič sagte: „Das Abkommen zwischen der EU und den USA ist mehr als nur ein Schritt in Richtung Stabilität. Es schafft die Grundlage für eine engere Zusammenarbeit bei gemeinsamen Herausforderungen und setzt gemeinsame Ziele – beispielsweise im Stahlbereich – in konkrete Ergebnisse um. Es liegt in unserem beiderseitigen Interesse, dass beide Seiten ihre Verpflichtungen einhalten und die vollständige Umsetzung des Abkommens sicherstellen. Ich begrüße insbesondere die Senkung der Zölle auf Autos und Autoteile auf 15 Prozent ab dem 1. August, die dazu beitragen wird, dass unsere Automobilindustrie auf dem Weltmarkt wettbewerbsfähig bleibt.“

Details zu den beiden Vorschlägen

Der erste Rechtsakt betrifft einen Vorschlag zur Abschaffung der Zölle auf US-Industriegüter und zur Gewährung eines präferenziellen Marktzugangs für eine Reihe von US-Meeresfrüchten und nicht sensiblen Agrargütern.
Mit dem zweiten Vorschlag wird vorgeschlagen, die Zollfreiheit für Hummer zu verlängern, die nun auch für verarbeiteten Hummer gilt.

Die Kommission wird weiterhin mit den USA zusammenarbeiten, um die Zölle zu senken, auch im Rahmen der Verhandlungen über ein künftiges Abkommen zwischen der EU und den USA über gegenseitigen, fairen und ausgewogenen Handel.

Nächste Schritte

Die Vorschläge der Kommission sind der notwendige legislative Schritt, um die in Abschnitt 1 der Gemeinsamen Erklärung der EU und der USA genannten Zollsenkungen der EU in Kraft zu setzen.

Das Parlament und der Rat müssen die beiden Vorschläge nun im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens genehmigen, bevor die Zollsenkungen der EU in Kraft treten können.

Gemäß Abschnitt 3 der Gemeinsamen Erklärung der EU und der USA wird erwartet, dass die USA die vereinbarte US-Zollobergrenze von 15 Prozent auf Autos und Autoteile aus der EU umsetzen. Das wird voraussichtlich am ersten Tag desselben Monats in Kraft treten, in dem die Legislativvorschläge der Europäischen Union eingeführt werden, d. h. am 1. August 2025. Das erspart den Automobilherstellern Zölle in Höhe von mehr als 500 Millionen Euro, die andernfalls für Ausfuhren in nur einem Monat zu entrichten gewesen wären.

Die USA haben sich außerdem verpflichtet, ab dem 1. September für bestimmte Warenkategorien, für die nur der Meistbegünstigungszollsatz gilt, keine oder nahezu keine Zölle zu erheben (nicht verfügbare natürliche Ressourcen, einschließlich Kork, alle Flugzeuge und Flugzeugteile, generische Arzneimittel und ihre Bestandteile sowie chemische Grundstoffe). Beide Seiten haben sich darauf geeinigt, diese Liste weiter auszudehnen.

Hintergrund

Am 21. August gaben die EU und die USA eine gemeinsame Erklärung zum transatlantischen Handel und zu Investitionen ab.

Diese Gemeinsame Erklärung bestätigt die von Präsidentin von der Leyen und Präsident Trump am 27. Juli erzielte politische Einigung und baut auf ihr auf.

Die transatlantische Partnerschaft ist eine Hauptschlagader des Welthandels und die bedeutendste bilaterale Handels- und Investitionsbeziehung der Welt. Der Waren- und Dienstleistungsverkehr zwischen der EU und den USA hat sich in den letzten zehn Jahren verdoppelt und wird im Jahr 2024 ein Volumen von 1,6 Billionen Euro erreichen, wobei der Warenhandel 867 Milliarden Euro und der Dienstleistungsverkehr 817 Milliarden Euro beträgt.

Diese tiefgreifende und umfassende Partnerschaft wird durch gegenseitige Investitionen untermauert. Im Jahr 2022 investierten Unternehmen aus der EU und den USA 5,3 Billionen Euro in die Märkte der jeweils anderen Seite.

Weitere Informationen: