Zum 1. Januar 2016 ist das weitreichende und umfassende Freihandelsabkommen zwischen der Ukraine und der Europäischen Union in Kraft getreten.
Damit sind die Zollbeschränkungen zwischen beiden Handelsräumen aufgehoben und die Ansiedlung von Unternehmen wird erleichtert. Die Umsetzung der Vereinbarung stellt einen Meilenstein in den Beziehungen zwischen der EU und der Ukraine dar.
"Das Inkrafttreten dieser Freihandelszone am 1. Januar 2016 verhilft der Ukraine zu einmaligen Vorteilen, um ihre Wirtschaft zu stabilisieren, zu diversifizieren und weiterzuentwickeln zum Wohle ihrer Bevölkerung. Die EU wird ukrainische kleine und mittlere Unternehmen dabei unterstützen, diese Möglichkeiten für Wachstum und für Beschäftigung zu nutzen. EU-Unternehmen werden ebenfalls davon profitieren, indem sie besseren Zugang zu einem Markt mit 45 Millionen Menschen erhalten", sagte Cecilia Malmström, EU-Kommissarin für Handel.
Das Abkommen gewährleistet der Ukraine einen sicheren und bevorzugten Zugang zum weltweit größten Markt mit 500 Millionen Konsumenten. Die Ukraine wird dafür ihre Standards den europäischen Erfordernissen anpassen.
Johannes Hahn, Kommissar für Europäische Nachbarschaftspolitik, ergänzte: "Mit dem Freihandelsabkommen eröffnen sich für die Ukraine neue Möglichkeiten in der EU und darüber hinaus, da europäische Standards vielfach internationale Standards sind. Wir möchten, dass sich die Ukraine erfolgreich entwickelt und das Potenzial des Freihandelsabkommen vollständig nutzt."
Im Dezember waren Gespräche zwischen der Ukraine, Russland und der EU-Kommission als Vermittlerin an dem Widerstand Russlands gegen das Abkommen gescheitert.
Russland hatte zuvor seinen Freihandel mit der Ukraine ausgesetzt.