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EU und Kanada: Einigung auf geänderten Investitionsschutz

Die Europäische Kommission und die kanadische Regierung haben vereinbart, im Rahmen des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA) einen neuen Ansatz beim Investitionsschutz und bei der Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zugrunde zu legen.

EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström und die kanadische Ministerin für Internationalen Handel, Chrystia Freeland, haben am 29.02.16 zudem die Beendigung der juristischen Überprüfung des Textes, das sogenannte "legal scrubbing", für CETA bekanntgegeben. In einer gemeinsamen Erklärung sagten sie: "Kanada und die Europäische Kommission freuen sich bekanntgeben zu können, dass die rechtliche Überprüfung des englischen Textes des kanadisch-europäischen umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen abgeschlossen ist."

Mit Blick auf den Investitionsschutz sagten sie weiter: "Als Teil der rechtlichen Überprüfung wurden Änderungen im Kapitel zum Investitionsschutz vorgenommen, im Nachgang weiterer Diskussionen zwischen Beamten der EU und Kanadas. Mit diesen Änderungen werden Kanada und die EU die Bestimmungen zum Regulierungsrecht von Staaten stärken, einen Wechsel hin zu einem permanenten, transparenten und institutionalisierten Gericht zur Streitbelegung vornehmen, das Verfahren zur Auswahl der Mitglieder des Gerichts, die die Ansprüche der Investoren beurteilen, ändern, präzisere Bestimmungen für die ethischen Voraussetzungen aller Mitglieder des Gerichts festsetzen und einem Berufungsverfahren zustimmen."

Die beiden Politikerinnen wiesen darauf hin, mit dem faireren und transparenteren System auf die Forderungen kanadischer und europäischer Bürger sowie Wirtschaftsvertretern reagiert zu haben.