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EuGH bestätigt 860-Millionen-Euro-Strafe gegen Microsoft

EU-Kommission begrüßt EuGH-Urteil zu Microsoft-Strafe

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) bestätigte ein Zwangsgeld, mit dem die EU-Kommission den Softwarehersteller Microsoft gezwungen hat, anderen Programmherstellern notwendige Informationen zur Verfügung zu stellen, damit ihre Software mit den weit verbreiteten Microsoft-Programmen kompatibel ist. Das Gericht hatte die Geldbuße lediglich von 899 Millionen Euro auf 860 Millionen herabgesetzt.

Die Strafe der Kommission ist die zweithöchste, die die Behörde bisher verhängt hat. Zusammen mit anderen Strafen hat die EU gegen Microsoft 1,7 Milliarden an Bußgeldern verhängt. Die Strafe, die jetzt verhandelt wurde, geht auf eine Anweisung der Kommission aus dem Jahr 2006 zurück. Als Microsoft dieser nicht folgte, wurde 2008 das Millionen-Bußgeld verhängt.

Die aktuelle Millionen-Strafe der Europäischen Kommission gegen Microsoft wegen Missbrauchs seiner marktbeherrschenden Stellung ist somit im Wesentlichen rechtmäßig. EU-Wettbewerbskommissar und Kommissions-Vizepräsident Joaquin Almunia begrüßte dieses Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Union.

Das Urteil bestätige die Entscheidung der Kommission, erklärte Almunia. Das Einschreiten der Kommission habe den Wettbewerb gestärkt. „Viele innovative Produkte, die es sonst nie gegeben hätte, konnten dadurch auf den Markt kommen.“