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Europäische Solidarität für entlassene Stahlarbeiter in NRW

Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, 835 entlassene Arbeitnehmer in der deutschen Stahlindustrie mit 3 Millionen Euro zu unterstützen, und zwar aus dem Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF). Hintergrund ist die Entscheidung des Stahlrohrhersteller Vallourec (ehemals Mannesmann), seine Röhrenwerke zu schließen und die Produktion nach Brasilien auszulagern.

Nicolas Schmit, Kommissar für Beschäftigung und soziale Rechte, erklärte, die EU zeige sich solidarisch mit den Betroffenen in Deutschland: „Die EU-Unterstützung wird ihnen helfen, umzuschulen und einen neuen Arbeitsplatz zu finden oder ein eigenes Unternehmen zu gründen. Davon profitieren nicht nur die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer selbst, sondern auch Unternehmen, die auf der Suche nach qualifizierten Arbeitskräften sind.“

Zeitlicher Ablauf

Im November 2023 hatte Deutschland EGF-Mittel zur Unterstützung der entlassenen Arbeitnehmer beantragt. Die Unterstützung der förderfähigen Arbeitskräfte begann im Dezember. Seit Januar 2024 können die entlassenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das gesamte Spektrum von Unterstützungsmaßnahmen in Anspruch nehmen.

EGF-Förderung für verschiedene Leistungen

Das EGF-Unterstützungspaket umfasst Berufsorientierung und -beratung, Hilfestellung bei der Arbeitssuche (z. B. durch Jobscouts und die Teilnahme an Jobmessen) sowie Schulungsangebote. Ehemalige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ein eigenes Unternehmen gründen, können Fördermittel von bis zu 22.000 Euro erhalten. Zudem können den entlassenen Arbeitskräften Beihilfen gewährt werden, wenn sie an Unterstützungsmaßnahmen (etwa Weiterbildungen) teilnehmen. Wenn sie eine neue Stelle antreten, sind Bonuszahlungen oder Gehaltsaufstockungen möglich.

Deutscher Beitrag zur Förderung führt zu Gesamtbetrag von 5 Mio. Euro

Die geschätzten Gesamtkosten für die Maßnahmen belaufen sich auf etwa 5 Millionen Euro. 60 Prozent (3 Millionen Euro) werden aus dem EGF bereitgestellt, die restlichen 40 Prozent (2 Millionen Euro) werden aus dem deutschen Bundeshaushalt und von der Bundesagentur für Arbeit finanziert. Das Europäische Parlament und der Rat müssen dem Kommissionsvorschlag noch zustimmen.

Hintergrund

Das französische Stahlunternehmen Vallourec S.A. hatte im November 2021 beschlossen, sein Röhrenwerk in Mülheim (Deutschland) zu verkaufen und die Produktion nach Brasilien zu verlagern. Da kein Nachfolger für den Betrieb der Anlagen gefunden werden konnte, wurde beschlossen, den Standort in drei Phasen zu schließen. Die letzte Gruppe von Arbeitskräften wird das Unternehmen voraussichtlich bis zum 1. Januar 2025 verlassen.

Die meisten entlassenen Arbeitskräfte befinden sich in einem fortgeschrittenen Stadium ihrer beruflichen Laufbahn und waren lange bei Vallourec tätig. Zugleich ist ihr formales Qualifikationsniveau meist niedrig, und für ihre Kompetenzen besteht auf dem derzeitigen Arbeitsmarkt kaum Nachfrage. Maßnahmen zur Aktualisierung ihrer Kompetenzen, die sich auf ihre bestehenden Erfahrungen stützen, kommen ihnen daher besonders zugute. Gezielte Unterstützung bei der Arbeitssuche ist aufgrund der Arbeitsmarktsituation in der von den Entlassungen betroffenen Region ebenfalls von großer Bedeutung. In Mülheim gingen in der Metallindustrie in den letzten fünf Jahren mehr als 21 Prozent der Arbeitsplätze verloren. Darüber hinaus ist in der Stadt mehr als die Hälfte der Arbeitslosen bereits seit über einem Jahr auf Arbeitssuche.

Der mit der EGF-Verordnung 2021-2027 eingerichtete Fonds unterstützt Arbeitskräfte und Selbstständige, die ihren Arbeitsplatz bzw. ihre Erwerbstätigkeit verloren haben. Hilfen aus dem EGF können Personen erhalten, die von größeren Umstrukturierungsmaßnahmen aller Art betroffen sind, einschließlich solcher, die auf die wirtschaftlichen Folgen von Russlands ungerechtfertigter Invasion der Ukraine und andere Folgen geopolitischer Instabilität oder auf allgemeinere wirtschaftliche Entwicklungen wie die Dekarbonisierung und Automatisierung zurückgehen. Die Mitgliedstaaten können EU-Mittel beantragen, wenn innerhalb eines bestimmten Bezugszeitraums mindestens 200 Arbeitskräfte ihren Arbeitsplatz verlieren.

Seit 2007 wurden aus dem EGF in 178 Fällen insgesamt 691 Millionen Euro gewährt, um mehr als 168 000 Arbeitskräfte in 20 Mitgliedstaaten zu unterstützen. Die aus dem EGF geförderten Maßnahmen ergänzen aktive Arbeitsmarktmaßnahmen auf nationaler Ebene.

Durch die Finanzierung von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für entlassene Arbeitskräfte trägt der EGF zu den Anstrengungen der EU bei, die Entwicklung von Kompetenzen zu unterstützen. Das Europäische Jahr der Kompetenzen hat dieses Thema in den Mittelpunkt gerückt: Es geht darum, die Menschen beim Erwerb der passenden Kompetenzen zu unterstützen, sodass sie hochwertige Arbeitsplätze finden und dem Fachkräftemangel in der EU entgegengewirkt wird.

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