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Europäisches Chips-Gesetz in Kraft getreten

Am 20.09.2023 ist das neue europäische Chip-Gesetz in Kraft getreten. Ziel ist es, den derzeitigen Weltmarktanteil der EU bis 2030 auf 20 Prozent zu verdoppeln.

Die neuen Regeln sollen die Versorgungssicherheit, die Widerstandsfähigkeit und die technologische Führungsrolle der EU bei Halbleitertechnologien und -anwendungen gewährleisten.

Halbleiter sind die wesentlichen Bausteine von digitalen und digitalisierten Produkten. Von Smartphones und Autos bis hin zu kritischen Anwendungen und Infrastrukturen für das Gesundheitswesen, die Energieversorgung, die Verteidigung, die Kommunikation und die industrielle Automatisierung – Halbleiter sind von zentraler Bedeutung für die moderne digitale Wirtschaft.

Drei Säulen des europäische Chips Gesetzes:

  • Die erste Säule - die Initiative „Chips für Europa“ - stärkt die technologische Führungsrolle Europas: Sie erleichtert den Wissenstransfer vom Labor zur Fertigung, überbrückt die Kluft zwischen Forschung und Innovation und industriellen Aktivitäten und fördert die Industrialisierung innovativer Technologien durch europäische Unternehmen.
  • Die zweite Säule des Europäischen Chip-Gesetzes schafft Anreize für öffentliche und private Investitionen in Produktionsanlagen für Chiphersteller und ihre Zulieferer
  • Im Rahmen der dritten Säule des Europäischen Chip-Gesetzes wurde ein Koordinierungsmechanismus zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission eingerichtet: er soll die Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und zwischen ihnen verstärken, das Angebot an Halbleitern überwachen, die Nachfrage abschätzen, Engpässe antizipieren und gegebenenfalls eine Krisenphase auslösen.

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