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Fangquoten in der Ostsee: Vorschlag der Kommission für 2025

Für neun der zehn von der EU bewirtschafteten Fischbestände in der Ostsee hat die Kommission die zulässigen Gesamtfangmengen (TAC) und Quoten für das kommende Jahr vorgeschlagen. Grundlage ist eine wissenschaftliche Bewertung, wonach sich mehrere Bestände in einer schwierigen Lage befinden.

Exekutiv-Vizepräsident Maroš Šefčovič äußerte sich besorgt über den schlechten Zustand der Fischbestände in der Ostsee: „Es wird von Jahr zu Jahr deutlicher, wie wichtig es ist, etwas gegen den desolaten Zustand der wichtigsten kommerziell genutzten Arten zu unternehmen. Die Fischer*innen sind die ersten, die die Folgen zu spüren bekommen, trotz unserer gemeinsamen Anstrengungen zur Wiederauffüllung der Fischbestände. Um sicherzustellen, dass die Fischer*innen vor Ort wieder von gesunden Fischbeständen leben können, ist es unerlässlich, die EU-Rechtsvorschriften auf allen Ebenen vollständig umzusetzen.“

Die Vorschläge der Kommission im Einzelnen:

  • Die Kommission schlägt höhere Fangmöglichkeiten für Hering in der mittleren Ostsee (+ 108 Prozent) und Hering im Rigaischen Meerbusen (+10 Prozent) vor.
  • Lachsfischerei im Hauptbecken sollte um 36 Prozent verringert werden, im Finnischen Meerbusen um 20 Prozent. Auch für den Bestand der Sprotte schlägt die Kommission eine Kürzung vor, und zwar um 42 Prozent.
  • Die Schollenfänge würden unverändert bleiben.
  • Der Vorschlag der Kommission sieht außerdem vor, die Zuweisungen für unvermeidbare Beifänge von Dorsch in der westlichen Ostsee (-73 Prozent), Dorsch in der östlichen Ostsee (-68 Prozent) und Hering in der westlichen Ostsee (-50 Prozent) zu kürzen.
  • Der Quotenvorschlag für den Bottnischen Hering wird zu einem späteren Zeitpunkt vorgelegt.

Wissenschaftliches Gutachten, Umsetzung von Nachhaltigkeitszielen

Die vorgeschlagenen TACs beruhen auf den besten verfügbaren wissenschaftlichen Gutachten des Internationalen Rates für Meeresforschung (ICES) und folgen dem 2016 vom Europäischen Parlament und vom Rat angenommenen mehrjährigen Bewirtschaftungsplan für die Ostsee.

Der Vorschlag über die Fangmöglichkeiten ist Teil des Ansatzes der Europäischen Union zur Anpassung der Fischerei an die langfristigen Nachhaltigkeitsziele, den sogenannten höchstmöglichen Dauerertrag (MSY), wie vom Europäischen Parlament und vom Rat im Rahmen der gemeinsamen Fischereipolitik vereinbart.
Nächste Schritte

Auf der Grundlage dieser Vorschläge werden die EU-Länder eine endgültige Entscheidung über die Höchstmengen der wichtigsten kommerziell genutzten Fischarten im Ostseebecken treffen. Der Rat wird den Vorschlag der Kommission prüfen, damit er auf seiner Tagung am 21./22. Oktober 2024 angenommen werden kann.

Hintergrund

Die Ostsee ist das am stärksten verschmutzte Meer in Europa. Sie ist von Verlust an biologischer Vielfalt, Klimawandel, Eutrophierung, Überfischung in der Vergangenheit und hohen Schadstoffmengen wie Arzneimitteln und Abfällen betroffen. Besorgt über diese katastrophale Situation hat die Europäische Kommission 2020 und 2023 zwei Ausgaben der Konferenz „Our Baltic“ veranstaltet. An diesen hochrangigen Veranstaltungen nahmen Minister aus den acht EU-Ländern um die Ostsee (Dänemark, Deutschland, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Finnland und Schweden) teil.

Die derzeitige Lage ist für Fischer*innen schwierig, da ehemals wichtige kommerzielle Bestände (Kabeljau im Westen und in der östlichen Ostsee, Hering in der westlichen und mittleren Ostsee; Sprotte; und Lachs in der südlichen Ostsee und Flüssen) verschiedenen Belastungen ausgesetzt sind. Das hat zu einer Verschlechterung der biologischen Vielfalt der Ostsee geführt, wie z. B. hohe Nährstoffeinträge und anhaltend hohe Schadstoff-Werten. Diese Stressfaktoren sind zum Teil auf die Nichtumsetzung von EU-Rechtsvorschriften zurückzuführen.

In den wissenschaftlichen Gutachten werden auch die Auswirkungen falscher Fangmeldungen erfasst, ohne sie quantifizieren zu können. Falschmeldungen führen potenziell zu verdeckter Überfischung. Um Fischer*innen in der Ostsee zu helfen, können die Mitgliedstaaten und Küstenregionen den Europäischen Sozialfonds Plus nutzen, um Maßnahmen für lebenslanges Lernen und die Kompetenzentwicklung umzusetzen.

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