EU-Meldungen

Fortschritte bei der Euro-Einführung in 6 Ländern

Konvergenzbericht berichtet über Fortschritte von sechs EU-Ländern in Richtung Euro-Einführung

In ihrem Konvergenzbericht 2024 bewertet die Europäische Kommission die Fortschritte, die sechs EU-Länder, die nicht der Eurozone angehören, bei der Einführung der gemeinsamen Währung gemacht haben. Konkret geht es um die Mitgliedstaaten, die rechtlich verpflichtet sind, den Euro einzuführen, nämlich Bulgarien, Polen, Rumänien, Schweden, Tschechien und Ungarn.

Paolo Gentiloni, EU-Kommissar für Wirtschaft, sagte: „Unser Konvergenzbericht zeigt, dass die sechs nicht dem Euro-Währungsgebiet angehörenden Mitgliedstaaten bei der Erfüllung der Beitrittskriterien Fortschritte erzielt haben, auch wenn keiner von ihnen sämtliche Kriterien erfüllt. Die gute Nachricht ist die wachsende Unterstützung für den Euro. Die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger in diesen Mitgliedstaaten spricht sich für einen Beitritt zur einheitlichen Währung aus. Der Euro bleibt in diesen unsicheren Zeiten somit ein wichtiger Stabilitätsanker.“

Der Beitritt zum Euro-Währungsgebiet ist ein offener, regelgestützter Prozess. Der Bericht basiert auf den sogenannten „Maastricht-Kriterien“, die in Artikel 140 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) festgelegt sind. Dazu gehören Preisstabilität, gesunde öffentliche Finanzen, Wechselkursstabilität und die Konvergenz der langfristigen Zinssätze.

Gemischte Ergebnisse

In Bezug auf die nominale Konvergenz weisen die im Bericht erfassten Mitgliedstaaten gemischte Ergebnisse auf. Keiner dieser Mitgliedstaaten erfüllt derzeit alle formalen Kriterien für den Beitritt zum Euro-Währungsgebiet.

Bulgarien ist das einzige Land, das bis auf eine Ausnahme sämtliche Kriterien erfüllt und für das festgestellt werden kann, dass die nationalen Rechtsvorschriften mit den Regeln der Wirtschafts- und Währungsunion vereinbar sind.

In dem Bericht werden folgende Schlussfolgerungen gezogen:

  • Schweden erfüllt das Kriterium der Preisstabilität.
  • Bulgarien und Schweden erfüllen das Kriterium für die öffentlichen Finanzen; auf der Grundlage des Berichts der Kommission nach Artikel 126 Absatz 3 vom 19. Juni wird zudem erwartet, dass auch Tschechien dieses Kriterium erfüllen wird.
  • Bulgarien, Schweden und Tschechien erfüllen das Kriterium für die langfristigen Zinssätze.
  • Bulgarien erfüllt das Wechselkurskriterium und ist unter den betreffenden Mitgliedstaaten das einzige Land, das Mitglied des Wechselkursmechanismus (WKM II) ist. Vor dem Beitritt zum Euro-Währungsgebiet muss ein Mitgliedstaat sich mindestens zwei Jahre lang am Mechanismus beteiligt haben, ohne dass in dieser Zeit größere Spannungen aufgetreten wären.

Die Bewertung der Kommission wird durch den Konvergenzbericht der Europäischen Zentralbank (EZB) ergänzt, der ebenfalls heute veröffentlicht wurde.

Eurobarometer-Umfrage: breite Zustimmung zum Euro in Mitgliedstaaten, die nicht dem Euro-Währungsgebiet angehören

Die jüngste Eurobarometer-Umfrage hat ergeben, dass in Mitgliedstaaten, die nicht dem Euro-Währungsgebiet angehören, eine Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger (59 Prozent) der Ansicht ist, dass die gemeinsame Währung in Mitgliedstaaten, die sie bereits nutzen, positive Auswirkungen gezeigt hat. Eine Mehrheit (53 Prozent) ist zudem der Ansicht, dass die Einführung des Euro positive Folgen für ihr Land und für sie persönlich (56 Prozent) hätte.

Insgesamt befürworten 58 Prozent der Befragten die Einführung des Euro in ihrem Land. Besonders stark ist diese Unterstützung in Rumänien (77 Prozent) und Ungarn (76 Prozent), gefolgt von Schweden (55 Prozent), Tschechien (49 Prozent), Bulgarien (49 Prozent) und Polen (47 Prozent). In Tschechien ist mit einem Anstieg um sechs Punkte gegenüber dem Vorjahr diesbezüglich ein besonders positiver Trend festzustellen.

In Bulgarien geht ein hoher Anteil der Bürgerinnen und Bürger (71 Prozent) davon aus, dass der Euro innerhalb von fünf Jahren eingeführt wird. 64 Prozent der Bulgarinnen und Bulgaren glauben, dass die Einführung des Euro zu Preissteigerungen führen wird, 44 Prozent (Anstieg um zwei Prozentpunkte) sind der Ansicht, dass die Einführung des Euro positive Folgen für ihr Land hätte.

Hintergrund

Der Konvergenzbericht der Europäischen Kommission bildet die Grundlage für den Vorschlag der Kommission für einen Beschluss des Rates über die Einführung des Euro in einem Mitgliedstaat.

Die EZB erstellt einen eigenen Konvergenzbericht, der parallel zum Konvergenzbericht der Europäischen Kommission veröffentlicht wird.

Konvergenzberichte werden alle zwei Jahre veröffentlicht oder auf besonderen Antrag eines Mitgliedstaats auf Bewertung seiner Aussichten auf den Beitritt zum Euro-Währungsgebiet erstellt (wie z. B. im Jahr 2013 im Falle Lettlands).

Alle Mitgliedstaaten mit Ausnahme Dänemarks sind rechtlich verpflichtet, dem Euro-Währungsgebiet beizutreten. Dänemark, das im Vertrag von Maastricht eine Opt-out-Regelung ausgehandelt hat, fällt daher nicht unter den Bericht.

Diese Flash-Eurobarometer-Umfrage 548 wurde im Mai 2024 in den sechs nicht dem Euro-Währungsgebiet angehörenden Mitgliedstaaten durchgeführt, die sich rechtlich zur Einführung des Euro verpflichtet haben, d. h. in Bulgarien, Polen, Rumänien, Schweden, Tschechien und Ungarn.

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