Grenzkontrollen: Barroso mahnt Dänemark

Die EU-Kommission hat von Dänemark eine Erklärung zur angekündigten Wiedereinführung von Grenzkontrollen gefordert.
Auf dieser Grundlage wird die Kommission prüfen, ob diese Kontrollen gegen geltendes EU-Recht verstoßen. Die Kommission werde keinerlei Versuche akzeptieren, den EU-Vertrag zu unterlaufen, teilte sie am Mittwoch in Brüssel mit. Das gelte gleichermaßen für den freien Waren- und Personenverkehr an den EU- Binnengrenzen.
Grenzkontrollen im Schengen-Raum dürfen derzeit nur durchgeführt werden, wenn eine schwerwiegende Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit vorliegt. In diesem Fall greift der Artikel 23 des Schengen-Kodex.
Anfang Mai hatte die EU-Kommission bereits ein neues Gesamtkonzept zur Migrationspolitik vor. Dabei stellte sie neben Vorschlägen für sicherere EU-Außengrenzen auch klarere Regeln für die befristete Wiedereinführung von Grenzkontrollen zwischen den Schengen-Ländern vor.