EU-Meldungen

Grenzüberschreitende Zahlungen in Euro werden billiger

Grenzüberschreitende Zahlungen in Euro werden billiger – jetzt auch in Nicht-Euro-Staaten

Grenzüberschreitende Zahlungen in Euro werden für Verbraucher und Unternehmen in den nicht zum Euroraum gehörenden Mitgliedsstaaten billiger. Dank neuer EU-Vorschriften kosten grenzüberschreitende Zahlungen in Euro in Bulgarien, Dänemark, Kroatien, Polen, Rumänien, Schweden, Tschechien und Ungarn sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen ab sofort genauso wenig wie Inlandszahlungen. Will beispielsweise eine bulgarische Verbraucherin Euro ins Ausland überweisen, wird sie dafür jetzt dieselbe Gebühr zahlen wie für eine Überweisung in Lew innerhalb Bulgariens. Mit anderen Worten: Grenzüberschreitende Zahlungen in Euro werden ab sofort nur noch ganz wenig oder gar nichts mehr kosten.

Exekutiv-Vizepräsident Valdis Dombrovskis‚ zuständig für die „Wirtschaft im Dienste der Menschen“, erklärte: „Dank dieser Vorschriften werden all unsere Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen gleichermaßen in den Genuss kostengünstiger grenzüberschreitender Euro-Zahlungen kommen. Dies ist ein gutes und konkretes Beispiel dafür, wie der Binnenmarkt den europäischen Verbraucherinnen und Verbrauchern handfeste Vorteile bringen kann. Möchte beispielsweise eine rumänische Familie ihrem Kind, das an einem Erasmus-Austausch in Paris teilnimmt, Geld in Euro schicken, braucht sie dabei künftig nicht mehr mit zusätzlichen Kosten zu rechnen, denn hierfür gelten nun dieselben Gebühren wie für eine Inlandsüberweisung in Rumänien.“

Die Kommission wird genauestens darauf achten, wie diese Vorschriften in der Praxis angewandt werden, und eng mit den zuständigen nationalen Behörden zusammenarbeiten, um ihre ordnungsgemäße Umsetzung sicherzustellen.

Diese Vorschriften, die in der Verordnung (EU) 2019/518 niedergelegt sind, fügen sich in die laufenden Bestrebungen der Kommission ein, den Verbrauchern einen besseren und kostengünstigeren Zugang zu Finanzdienstleistungen zu verschaffen, ganz so, wie sie es im Aktionsplan „Finanzdienstleistungen für Verbraucher“ vom März 2017 skizziert hatte. Als Nächstes werden im April 2020 weitere Bestimmungen in Kraft treten, die den Verbraucherinnen und Verbrauchern in der EU einen Vergleich der Gebühren ermöglichen, die ihnen bei Kartenzahlungen in einer anderen EU-Währung für die Währungsumrechnung abverlangt werden.