Die Europäische Kommission hat im Rahmen der EU-Beihilfevorschriften eine deutsche Maßnahme in Höhe von 52 Millionen Euro zur öffentlichen Finanzierung des Baus einer Multifunktionsarena in Würzburg genehmigt.
Die Arena in Würzburg ist für Sportveranstaltungen, Konzerte und andere kulturelle und gesellschaftliche Veranstaltungen ausgelegt und bietet Platz für bis zu 7.000 Besucher. Die Arena wird die Wirtschaft ankurbeln, Beschäftigungsmöglichkeiten schaffen und den Sport- und Kultursektor in Würzburg und der Region Unterfranken stärken.
Die gemeinnützige Stiftung „Zukunftsstiftung Würzburg“ wird die Arena über eine Projektgesellschaft errichten. Nach Fertigstellung wird sie das Gebäude an einen Betreiber vermieten, der im Rahmen eines offenen, wettbewerbsorientierten, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens ausgewählt wird.
Prüfung der Kommission
Die Kommission hat die Maßnahme nach den EU-Beihilfevorschriften geprüft, insbesondere nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die Maßnahme zur Erreichung der angestrebten Ziele geeignet ist, nämlich zur Stärkung sportlicher und kultureller wirtschaftlicher Aktivitäten, die zur wirtschaftlichen Entwicklung des betreffenden Gebiets beitragen. Darüber hinaus stellte die Kommission fest, dass die Maßnahme angesichts fehlender ausreichender privater Finanzmittel notwendig ist. Schließlich stellte die Kommission fest, dass die Maßnahme verhältnismäßig ist, da sie sich auf das zur Erreichung der Projektziele erforderliche Maß beschränkt, während ihre Auswirkungen auf den Wettbewerb und den Handel zwischen den Mitgliedstaaten begrenzt bleiben. Auf dieser Grundlage genehmigte die Kommission die deutsche Maßnahme gemäß den EU-Beihilfevorschriften.
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