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Kommission schlägt Stärkung von Zusatzrenten vor

Angemessenes Einkommen im Ruhestand: Kommission schlägt Stärkung von Zusatzrenten vor

Staatliche Renten werden in vielen europäischen Mitgliedsstaaten nicht ausreichen, um ein angemessenes Einkommen im Ruhestand zu sichern. Deshalb hat die Kommission einen Vorschlag zur Stärkung von Zusatzrenten beschlossen.

Maria Luís Albuquerque, Kommissarin für Finanzdienstleistungen sowie die Spar- und Investitionsunion sagte: „Unser Ziel ist klar: jeder sollte in der Lage sein, im Ruhestand einen guten Lebensstandard aufrechtzuerhalten. Aus diesem Grund haben wir einen umfassenden Ansatz zur Stärkung der Zusatzrenten angenommen, um die staatlichen Renten zu ergänzen und nicht zu ersetzen.“

Das Paket ist Teil der Kommissions-Strategie für eine Spar- und Investitionsunion. Sie soll mehr Möglichkeiten für Haushalte schaffen, ihr Vermögen über die Kapitalmärkte aufzubauen, und gleichzeitig das Wirtschaftswachstum und die Wettbewerbsfähigkeit der EU fördern.

Nationale Umsetzung entscheidend

Kommissarin Albuquerque sagte: „Unsere Maßnahmen werden den Europäerinnen und Europäern bessere Instrumente an die Hand geben, um vertrauensvoll für das Alter zu planen, und gleichzeitig neue Finanzierungsquellen erschließen, um die EU-Wirtschaft anzukurbeln. Ich fordere alle Interessenträger, einschließlich die Mitgliedstaaten, nachdrücklich auf, sich unseren Bemühungen anzuschließen. Eine wirksame Umsetzung auf nationaler Ebene wird von entscheidender Bedeutung sein, um diese gemeinsamen Ziele zu erreichen.“

Frauen können besonders profitieren

Angesichts des demografischen Wandels und der Arbeitsmarktdynamik, die eine Anpassung der Rentensysteme erfordern, können Zusatzrenten – sowohl betriebliche als auch private – den Bürgerinnen und Bürgern dabei helfen, ein diversifizierteres Ruhestandseinkommen zu erzielen. Dadurch wird die finanzielle Sicherheit und Stabilität beim Eintritt in den Ruhestand verbessert. In vielen Fällen werden die Leistungen der staatlichen Renten nicht ausreichen, um einen angemessenen Lebensstandard aufrechtzuerhalten. Das gilt insbesondere bei schutzbedürftigen Menschen und Frauen, wo das geschlechtsspezifische Rentengefälle zwischen Männern und Frauen derzeit bei 24,5 Prozent liegt.

Stärkere und effizientere Zusatzrentensysteme können auch zum Wirtschaftswachstum und zur Wettbewerbsfähigkeit Europas beitragen, indem sie langfristige Ersparnisse für produktive Investitionen mobilisieren.

Angebot und Nachfrage an Zusatzrenten sollen steigen

Ziel der vorgeschlagenen Maßnahmen ist es, sowohl die Nachfrage nach als auch das Angebot an Zusatzrenten zu stärken. Die Initiativen achten uneingeschränkt die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für die Organisation und Gestaltung ihrer nationalen Rentensysteme sowie die Autonomie der Sozialpartner, wenn sie für die Einrichtung und Verwaltung von Rentensystemen zuständig sind.

Vorgeschlagene Maßnahmen

Die Kommission empfiehlt den Mitgliedsstaaten folgende Maßnahmen:

  • Eine automatische Mitgliedschaft in Zusatzrentensystemen, mit der uneingeschränkten Möglichkeit, sich gegen diese Mitgliedschaft zu entscheiden
  • Weiterentwicklung umfassender Renten-Tracking-Systeme, um den Bürgerinnen und Bürgern einen klaren Überblick über ihre Rentenansprüche und die voraussichtlichen Leistungen in allen Rentensystemen zu geben
  • Entwicklung nationaler Renten-Dashboards, damit die politischen Entscheidungsträger der Mitgliedstaaten einen besseren Überblick über die Abdeckung, Nachhaltigkeit und Angemessenheit ihres Mehrsäulen-Altersversorgungssystems haben

Nächste Schritte

Der heute vorgelegte Vorschlag umfasst Änderungen der EbAV-II-Richtlinie und der PEPP-Verordnung. Diese müssen nun vom Europäischen Parlament und vom Rat ausgehandelt und gebilligt werden.

Die Kommission wird die Umsetzung der Empfehlung auf nationaler Ebene über mehrere Mechanismen, einschließlich des Europäischen Semesters, überwachen. Sie wird den Austausch von Erfahrungen und Best Practices zwischen den Mitgliedstaaten fördern.

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