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Mitmachen: Öffentliche Konsultation zum Europäischen Klimapakt

Für Klimaneutralität bis 2050: Kommission schlägt Europäisches Klimagesetz vor und startet Konsultation zum Europäischen Klimapakt

Die Kommission hat einen Vorschlag vorgelegt, um die politische Zusage der EU, bis 2050 klimaneutral zu werden, rechtlich zu verankern und so unseren Planeten und die Menschen zu schützen. Mit dem Europäischen Klimagesetz wird 2050 als Ziel gesetzt und der Kurs für die gesamte EU-Politik festgelegt. Außerdem gibt das Klimagesetz Behörden, Unternehmen und Bürgern die nötige Planungssicherheit. Gleichzeitig startet die Kommission eine Konsultation zum geplanten Europäischen Klimapakt, um die Öffentlichkeit an der Konzeption dieses Instruments zu beteiligen.

Mit dem Europäischen Klimagesetz schlägt die Kommission Treibhausgasneutralität bis 2050 als rechtsverbindliches Ziel vor. Die EU-Institutionen und die Mitgliedstaaten stehen kollektiv in der Pflicht, die erforderlichen Maßnahmen auf EU- und nationaler Ebene zu ergreifen, um das Ziel zu erreichen.

Das Klimagesetz umfasst auch Maßnahmen, um die Fortschritte zu verfolgen und unser Handeln entsprechend anzupassen‚ und zwar auf der Grundlage bestehender Regelungen wie dem Governance-Prozess für die nationalen Energie- und Klimapläne der Mitgliedstaaten, regelmäßiger Berichte der Europäischen Umweltagentur und der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse über den Klimawandel und seine Auswirkungen. Die Fortschritte werden alle fünf Jahre im Einklang mit der globalen Bestandsaufnahme im Rahmen des Übereinkommens von Paris überprüft.

Ausgestaltung des Europäischen Klimapakts und künftige Politik

Neben Politik und Gesetzgebung kommt auch allen Bereichen der Gesellschaft und Wirtschaft beim Übergang zu einer klimaneutralen Europäischen Union eine wichtige Rolle zu.

Daher startet die Kommission eine öffentliche Konsultation zu einer neuen, breit angelegten Initiative, dem Europäischen Klimapakt, damit Bürgerinnen und Bürger sowie Interessenträger mitreden und sich beteiligen können, wenn neue Klimaschutzmaßnahmen konzipiert, Informationen ausgetauscht, Maßnahmen auf Bürgerebene ergriffen und Lösungen vorgestellt werden, denen sich andere anschließen können.

Die öffentliche Konsultation läuft zwölf Wochen und endet am 27. Mai 2020. Die Beiträge werden in die Ausgestaltung des Klimapakts einfließen, der im Vorfeld der Klimakonferenz der Vereinten Nationen im November 2020 in Glasgow (COP 26) ins Leben gerufen wird.