EU-Meldungen

Mythos: „Die EU ist bürgerfern“

Abgehoben und weit weg von den Bürgern - so sehen nicht nur Europagegner die EU. Der Vorwurf kommt immer wieder auch aus der Mitte der Gesellschaft. Inzwischen haben die europäischen Institutionen viel getan, um näher an den Menschen zu sein. Fakt ist, dass es viele Wege gibt, auf denen Bürger die EU-Politik mitgestalten können.

Menschenmenge bildet EuropaSeit 2012 existiert die „Europäische Bürgerinitiative“, mit der Europäer sich abseits von Wahlen und Parteien engagieren können. Sie wird rege nachgefragt: Mehr als neun Millionen Bürgerinnen und Bürger haben seither über 20 Initiativen unterzeichnet. Die Initiatoren müssen Unterschriften von mindestens einer Million Menschen aus sieben der 28 Mitgliedstaaten sammeln. Damit können sie ein Thema auf die Agenda setzen und die EU-Kommission auffordern, Vorschläge für einen Rechtsakt der EU zu machen.

Einige Bürgerinitiativen waren bereits erfolgreich: Dabei ging es um Wasser als Menschenrecht, den Schutz von Embryonen und ein Verbot von Tierversuchen. Im Anschluss an die Bürgerinitiative gegen Glyphosat und Pestizide hat die Kommission ein Gesetz vorgelegt, um wissenschaftliche Beurteilungen und Entscheidungsfindungen über Pestizide für alle transparent zu machen – Parlament und Rat haben sich darauf bereits geeinigt.

Bevor die EU-Kommission Gesetzesvorschläge macht, befragt sie systematisch die Öffentlichkeit in Konsultationen. Privatleute, Firmen und Verbände können dann mit ihrem Fachwissen wertvolle Hinweise geben.

Bei bisher weit mehr als 1000 Bürgerdialogen in der gesamten EU haben die Europäer zudem mit EU-Kommissaren und hochrangigen EU-Vertretern diskutieren können. Die Reihe dieser Bürgerdialoge wird laufend fortgesetzt – auch in den sozialen Medien.

Jeder Bürger kann außerdem eine Petition an das EU-Parlament schicken. Die Europäische Bürgerbeauftragte nimmt Beschwerden über Verwaltungsfehler oder Rechtsverstöße von EU-Institutionen an.

Subsidiarität: EU ist groß in großen Dingen und klein in kleinen Dingen

Das Grundprinzip der Europäischen Union, nämlich der Grundsatz der Subsidiarität, bedeutet, dass öffentliche Aufgaben möglichst bürgernah - zum Beispiel auf der Ebene der Kommunen oder der Bundesländer - geregelt werden. Erst wenn ein bestimmtes Problem dort nicht gelöst werden kann, wird die Regelungskompetenz „nach oben“ abgegeben. Die EU soll sich nur um Dinge kümmern, die sie besser regeln kann als die Mitgliedsländer.

Die Europäische Kommission und das Europäische Parlament, die das übergeordnete europäische Interesse zu vertreten haben, stehen für die in Brüssel oder Straßburg gemeinsam getroffenen Entscheidungen ein. Dabei erfahren sie jedoch nicht immer Unterstützung aus den Mitgliedstaaten, da manche Politiker es sich leisten, ein bisschen Regierung und ein bisschen Opposition in der Europapolitik zu sein. So kann leicht der Vorwurf der Bürgerferne entstehen.

Die Kommission handelt nach dem Motto „groß in großen Dingen und klein in kleinen Dingen“. Sie hat schlanke jährliche Arbeitsprogramme und konzentriert sich auf politische Prioritäten. Eine spezielle Arbeitsgruppe für Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit durchleuchtet sämtliche Politikbereiche kritisch, um sicherzustellen, dass die EU nur dort tätig wird, wo sie für alle einen Mehrwert erzeugt.

Unionsbürger haben wichtige zusätzliche Rechte

Alle Staatsangehörigen eines EU-Landes sind automatisch EU-Bürger. Die Unionsbürgerschaft verleiht ihnen wichtige zusätzliche Rechte. Als EU-Bürgerin/EU-Bürger haben Sie das Recht, ohne Diskriminierung aufgrund Ihrer Staatsangehörigkeit in der EU ungehindert zu reisen und Ihren Wohnort frei zu wählen.

Alle Unionsbürgerinnen und -bürger verfügen in ihrem EU-Wohnsitzland bei Kommunal- und Europawahlen über das aktive und passive Wahlrecht, und zwar unter denselben Bedingungen wie die Staatsangehörigen des betreffenden Landes.