EU-Meldungen

Neue Datenschutzregeln in 100 Tagen

Digitales Sicherheit 300

In knapp 100 Tagen, ab dem 25. Mai, gilt das neue, strengere und EU-weite Datenschutzrecht. Bislang haben nur zwei Mitgliedstaaten (Deutschland und Österreich) die notwendigen nationalen Gesetze verabschiedet. Die anderen Mitgliedstaaten und viele Unternehmen sind noch nicht ausreichend vorbereitet.

Deshalb hat die Kommission am 24. Januar einen Leitfaden herausgegeben, der einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen und die noch ausstehenden Aufgaben gibt. Ergänzend dazu stellt die Kommission ein neues Online-Tool für kleine und mittlere Unternehmen ins Netz. Die Datenschutz-Grundverordnung ermöglicht den freien Datenverkehr im gesamten digitalen Binnenmarkt. Sie wird für einen besseren Schutz der Privatsphäre aller EU-Bürger sorgen und gleichzeitig vor allem für kleinere Unternehmen neue Möglichkeiten eröffnen.

Zwar schafft die neue Verordnung ein einheitliches und unmittelbar in allen Mitgliedstaaten anwendbares Regelwerk, sie erfordert jedoch in bestimmten Bereichen weitreichende Anpassungen, darunter Änderungen an bestehenden Gesetzen durch die Regierungen der Mitgliedstaaten und Einrichtung des Europäischen Datenschutzausschusses durch die Datenschutzbehörden. Der Leitfaden enthält die wichtigsten Neuerungen und zeigt Chancen auf, die sich aus den neuen Bestimmungen ergeben; zudem gibt er einen Überblick über die geleisteten Vorarbeiten und hält fest, was vonseiten der Europäischen Kommission sowie der Datenschutzbehörden und Regierungen der Mitgliedstaaten noch zu tun ist.

Die Kommission stellt 1,7 Mio. Euro für die Finanzierung der Datenschutzbehörden und die Schulung von Datenschutz-Fachkräften bereit. Mit weiteren 2 Mio. Euro werden die nationalen Behörden bei ihrer auf Unternehmen und insbesondere KMU zugeschnittenen Öffentlichkeitsarbeit unterstützt.

Der Leitfaden gibt einen Überblick über die wichtigsten Elemente der neuen Datenschutzbestimmungen:

  • Ein Regelwerk für ganz Europa, das Rechtssicherheit für Unternehmen und ein EU-weit einheitliches Datenschutzniveau für alle Bürgerinnen und Bürger gewährleistet.

  • Einheitliche Regeln für alle Unternehmen, die in der EU Dienstleistungen anbieten, selbst wenn sie außerhalb der EU ansässig sind.

  • Neue, gestärkte Rechte für Bürgerinnen und Bürger: Die Rechte auf Information, auf Auskunft und auf Vergessenwerden werden gestärkt. Ein neues Recht auf Datenübertragbarkeit ermöglicht es Bürgern, ihre Daten von einem Unternehmen zu einem anderen zu übertragen. Damit werden auch neue Geschäftsfelder für Unternehmen eröffnet.

  • Besserer Schutz vor Datenschutzverletzungen: Wird der Schutz personenbezogener Daten in einem Unternehmen verletzt, muss das Unternehmen die Datenschutzbehörden innerhalb von 72 Stunden über den Vorfall informieren.

  • Effektive Regeln und Geldbußen mit Abschreckungswirkung: Alle Datenschutzbehörden werden befugt, Geldbußen von bis zu 20 Mio. Euro oder, im Fall von Unternehmen, von 4 Prozent des weltweit erzielten Jahresumsatzes zu verhängen.