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Öffnung des Globalisierungsfonds für junge Arbeitslose

13-11-15-GlobalisierungsfondsAb 2014 unterstützt die EU weiterhin die Eingliederung in den Arbeitsmarkt und erweitert den Kreis möglicher Empfänger

Junge Menschen in Regionen mit hoher Jugendarbeitslosigkeit ohne Job und Ausbildung, zeitlich befristete Beschäftigte und Selbständige können ab 2014 mit Mitteln des Europäischen Globalisierungsfonds (EGF) bei der Arbeitssuche unterstützt werden. Die bisherige Aufgabe des Fonds, Arbeitnehmern die infolge der Globalisierung ihren Arbeitsplatz verloren haben, wieder in den ersten Arbeitsmarkt einzugliedern, wird damit erweitert. Der von der Kommission vorgelegte Bericht über den Globalisierungsfonds zeigt, dass 15.700 entlassene Arbeitnehmer 2012 von durch den EGF unterstützen Maßnahmen profitierten. Aus dem Fonds wurden 73,5 Millionen Euro für Arbeitskräfte in elf Mitgliedstaaten bereitgestellt. In Deutschland konnten über 2000 ehemalige Mitarbeiter des Druckmaschinenherstellers Manroland bei der Jobsuche unterstützt werden, für 2013 beantragte Deutschland EGF-Mittel für entlassene Mitarbeiter der Firma First Solar.

Sozialkommissar László Andor sagte: "Ich freue mich, dass der Rat und das Europäische Parlament zugestimmt haben, dass der EGF auch im Zeitraum 2014 bis 2020 weitergeführt wird, und dass mit den Fondsmitteln auch weiterhin Arbeitskräfte unterstützt werden können, die infolge der Wirtschaftskrise entlassen wurden. Der EGF wird erstmals auch Arbeitskräften mit befristetem Arbeitsvertrag, Selbständigen und – in Regionen mit hoher Jugendarbeitslosigkeit – jungen Menschen, die weder einen Arbeitsplatz haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren, offenstehen."

Der Europäische Globalisierungsfonds wurde im Jahr 2007 durch die Europäische Union eingerichtet. Er soll Arbeitskräfte nach Massenentlassungen bei der Arbeitssuche, mit Angeboten zur Weiterqualifizierung, Umschulung oder Unternehmensgründung unterstützen. Der Bericht zeigt, dass die Hälfte der Arbeitskräfte (14 333 von 28 662), die in den Vorjahren an den 41 bereits abgeschlossenen EGF Initiativen teilgenommen haben, zum Ende des Förderzeitraums eine neue Anstellung gefunden oder sich selbstständig gemacht haben. Antragsberechtigt zur EGF-Förderung sind alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union. In Deutschland ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Antragsteller gegenüber der Kommission.