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Reform der EU-Urheberrichtlinie

Digitales Sicherheit 300Die EU-Regeln für den Schutz von Urheberrechten im Internet stammen aus dem J‌a‌h‌r‌ ‌2‌0‌0‌1‌. Damals platzte die Internet-Blase und niemand konnte sich vorstellen, dass Internet-Konzerne wie Facebook und Google einmal mehr wert sein könnten als Ölfirmen oder Autohersteller. Heute stammen die fünf wertvollsten Firmen der Welt aus dem Digitalsektor. Damit in Zukunft nicht nur Internet-Riesen profitieren, sondern auch Künstler und Journalisten, arbeitet das Europäische Parlament an einer Reform des EU-Urheberrechts.

Am 2‌0‌.‌ ‌J‌u‌n‌i‌ verabschiedete der Rechtausschuss den Vorschlag des deutschen Berichterstatters Axel Voss (EVP). A‌m‌ ‌2‌.‌ ‌J‌u‌l‌i‌ wird während der Plenarsitzung in Straßburg die vom Rechtsausschuss gebilligte Position für die Verhandlungen mit Rat und Kommission (Trilog) bekanntgegeben. Die Abgeordneten können diese Entscheidung jedoch anfechten und zu einem späteren Zeitpunkt im Plenum darüber abstimmen. Die letzte Reform der aktuell gültigen Regeln liegt 1‌7‌ ‌J‌a‌h‌r‌e‌ zurück. Seitdem hat sich sowohl der Konsum von Nachrichtenartikeln als auch von Musik und Videos tiefgreifend verändert. Berichterstatter Axel Voss hofft, mit seinem Vorschlag allgemein anerkannte und akzeptierte Urheberrechtsgrundsätze auch für die Online-Welt einzuführen.

Der Ausschuss hat die ursprüngliche Vorlage der Europäischen Kommission in entscheidenden Punkten angepasst, um insbesondere Musiker und Nachrichtenverleger besser an den Gewinnen ihrer Arbeit zu beteiligen. Bisher wurden diese aufgrund der Geschäftsmodelle von Online-Plattformen und Nachrichten-Aggregatoren nicht ausreichend für ihre Arbeit entlohnt. So müssen Nachrichten-Aggregatoren, also meist Suchmaschinen und Social Media-Plattformen, in Zukunft in vielen Fällen den Rechteinhabern eines Nachrichtenartikels eine Lizenzgebühr zahlen, wenn Teile des Artikels bereits in einer Vorschau sichtbar sind. Tun sie das nicht, müssten sie das Hochladen urheberrechtlich geschützter Inhalte verhindern.
Der Vorschlag stärkt auch die Verhandlungsposition vieler Künstler. Sollten ihre Werke nicht genutzt werden, dürfen sie bereits erteilte Verwertungslizenzen ihrer Werke einseitig beenden. Sehen die abgeschlossenen Verträge im Vergleich zu den mit den Werken erzielten tatsächlichen Einnahmen nur geringe Erträge für die Künstler vor, erhalten sie in Zukunft auch Anteile an „indirekten Einnahmen“.
Kritiker fürchten, dass diese strengeren Copyright-Regeln die freie Meinungsäußerung im Netz einschränken könnten und eine Infrastruktur automatisierter Upload-Filter gefördert wird. Der Vorschlag des Rechtsausschusses macht hier aber keine technischen Vorgaben. Die Abgeordneten wollen es den Betreibern überlassen, hier die geeignete Umsetzung zu finden.

Um die Meinungsfreiheit zu schützen, sollen Nutzerinnen und Nutzer von Online-Plattformen auch leicht und unbürokratisch gegen fehlerhaft entfernte Inhalte vorgehen können. Auch bleiben Online-Enzyklopädien wie Wikipedia oder Open-Source-Software-Plattformen wie GitHub von der Richtlinie ausgenommen.