EU-Meldungen

Regeln über die Bankenunion sollen in diesem Jahr fertiggestellt werden

13-12-13-euroVerhandlungen schreiten voran

Unterhändler der EU-Mitgliedsstaaten und des EU-Parlaments haben sich auf EU-weite Vorschriften zur Sanierung und Abwicklung von Banken verständigt. Nun steht noch eine Einigung über den Abwicklungsmechanismus aus, wie die Behörden bei der Anwendung dieser Vorschriften zusammenarbeiten.

Binnenmarktkommissar Michel Barnier rief zu einer raschen Verabschiedung der noch fehlenden Elemente der Bankenunion auf und erklärte dazu:  "Die Staats- und Regierungschefs haben wiederholt die Notwendigkeit betont, diese Regeln vor Ende dieses Jahres zu verabschieden. Ich vertraue darauf, dass auf diesen Kompromiss auch bald eine Einigung auf die neuen Regeln für die Einlagensicherungssysteme und eine generelle Ausrichtung des Rates über den Abwicklungsmechanismus folgen werden."

Die EU-Finanzminister wollen sich dazu noch einmal vor dem Gipfel der Staats- und Regierungschefs am 19. und 20. Dezember treffen.

Die neuen Regeln zur Stabilisierung und Abwicklung von Banken stellen sicher, dass die Behörden in Zukunft die nötigen Mittel an der Hand haben, um entscheidend eingreifen zu können, bevor Probleme ausufern. Verschlechtert sich die Finanzlage einer Bank derart, dass keine Abhilfe mehr möglich ist, stellt der Vorschlag außerdem sicher, dass die unverzichtbaren Funktionen einer Bank erhalten werden können, während die Kosten für die Restrukturierung und Abwicklung von Banken nicht mehr vom Steuerzahler, sondern von den Eigentümern und Gläubigern der Bank getragen werden.

Damit die Abwicklungsinstrumente effektiv sind, müssen für sie Mittel zur Verfügung stehen. Wenn die Behörden beispielsweise eine Brückenbank einrichten, braucht diese für ihre Tätigkeit Kapital oder kurzfristige Darlehen. Falls eine Finanzierung über die Märkte nicht möglich ist und um zu verhindern, dass Abwicklungsmaßnahmen vom Staat finanziert werden, werden zusätzliche Mittel durch Abwicklungsfonds bereitgestellt, die Beiträge von Banken proportional zu deren Verbindlichkeiten und Risikoprofilen erheben. Die Fonds müssen ausreichende Kapazitäten aufbauen, um in 10 Jahren ein Prozent der gedeckten Einlagen zu erreichen. Sie werden ausschließlich zur Unterstützung einer geordneten Reorganisation und Abwicklung in Anspruch genommen, aber niemals zur Rettung einer Bank. Damit die Abwicklung grenzübergreifend tätiger Banken finanziert werden kann, ist eine schrittweise Vergemeinschaftung der nationalen Abwicklungsfonds im Gespräch.