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Schweizer Referendum: klares Votum für Personenfreizügigkeit mit der EU

Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat die Entscheidung des Schweizer Volkes begrüßt, weiterhin Teil der Personenfreizügigkeit der Europäischen Union zu sein. Am Sonntag haben knapp 62 Prozent der Schweizerinnen und Schweizer gegen eine Initiative der Schweizerischen Volkspartei (SVP) gestimmt, die Personenfreizügigkeit einzuschränken und so möglicherweise auch den Zugang zum europäischen Binnenmarkt zu verlieren.

Präsidentin von der Leyen sagte: „In der Schweiz leben rund 1,4 Millionen EU-Bürgerinnen und -bürger. 450.000 Schweizerinnen und Schweizer haben ihren Wohnsitz in der EU. Weitere 320.000 Pendler aus EU-Staaten überqueren täglich die Grenze, um in der Schweiz zu arbeiten. Die Bürgerinnen und Bürger der Schweiz haben gezeigt, dass sie diese enge Bindung schätzen. Ihr Votum bekräftigt einen der Grundpfeiler unserer Beziehung: die auf Gegenseitigkeit beruhende Freiheit, sich in der Schweiz und in der EU frei zu bewegen, zu leben und zu arbeiten.“

Die Personenfreizügigkeit, die Brüssel und Bern 1999 im Rahmen eines Abkommens vereinbart hatten, bringt für Schweizer Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit in der EU zu leben, zu arbeiten und zu studieren. Im Gegenzug können das auch Bürgerinnen und Bürger aus EU-Mitgliedsstaaten tun. Die SVP-Initiative wurde von der Regierung, vielen Gewerkschaften und Arbeitgebern abgelehnt. Mehr als ein Viertel der 8,6 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz sind Ausländerinnen und Ausländer. Außerdem kommen täglich Hunderttausende Menschen aus der EU zur Arbeit in die Schweiz.

Als nächstes soll nun das Internationale Rahmenabkommen, das die EU und die Schweiz 2018 fertig ausgehandelt haben, zum Abschluss gebracht werden. Das derzeitige System der über 120 bilateralen Abkommen zwischen der EU und der Schweiz hat schon lange seine Grenzen erreicht, weil es komplex und unvollständig ist. Auf der Grundlage dieser bilateralen Abkommen unterhält die EU zur Schweiz engere Beziehungen als zu jedem anderen Land außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Die Schweiz nimmt an mehreren Politikbereichen der EU teil, unter anderem:

• dem EU-Binnenmarkt,

• dem Schengen-Raum zum Abbau der Personenkontrollen an den Binnengrenzen,

• dem Dublin-System zur Bestimmung der Zuständigkeit bei Asylanträgen sowie

• den Forschungs- und Mobilitätsprogrammen der EU.

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