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Stopp illegalen und schädlichen Inhalten im Netz: Ideen des EU-Parlaments

Wie die EU-Abgeordneten gegen illegale und schädliche Online-Inhalte vorgehen und gleichzeitig das Recht auf freie Meinungsäußerung schützen wollen.

Die EU arbeitet an einem Gesetz über digitale Dienste, dem "Digital Services Act", um die sich rasch entwickelnde Digitalwirtschaft auf europäischer Ebene zu regulieren und globale Standards zu setzen. Eine der grundlegenden Fragen, mit denen sich die EU-Abgeordneten befassen, ist der Schutz vor illegalen und schädlichen Inhalten online.

Das EU-Parlament hat seine Vorschläge für das neue Gesetz in drei Berichten formuliert, die am 20. Oktober 2020 angenommen wurden.

Klar zwischen illegalen und schädlichen Inhalten unterscheiden

Das Parlament fordert eine klare Unterscheidung zwischen illegalen und schädlichen Inhalten. Bestimmte Inhalte, wie zum Beispiel die Leugnung des Holocaust, können in einigen Mitgliedstaaten illegal sein, in anderen hingegen nicht. Schädliche Inhalte wie Hassreden und Desinformation wiederum sind nicht immer illegal. Somit ist eine strikte Unterscheidung erforderlich. Beide Arten von Inhalten bedürfen unterschiedlicher Ansätze – illegale Inhalte sollten entfernt werden, während gegen schädliche Inhalte auf andere Weise vorgegangen werden kann.

Illegale Inhalte entfernen, Rechte und Freiheiten aber wahren

Die Abgeordneten sind der Meinung, dass von Plattformen ergriffene freiwillige Maßnahmen nicht ausreichen. Sie fordern klare EU-weite Regeln für die Moderation von Inhalten unter Anwendung sogenannter "Melde- und Abhilfemechanismen". Mit den Vorschriften soll Folgendes sichergestellt werden:

  • Wirksame Mechanismen: Nutzer sollten Online-Vermittler leicht über potenziell illegale Online-Inhalte informieren können, damit diese sie rasch entfernen können.
  • Kein Missbrauch: Wenn Inhalte gekennzeichnet oder entfernt werden, sollten betroffene Nutzer darüber benachrichtigt werden und gegen die Entscheidung bei einer nationalen Streitbeilegungsstelle Beschwerde einlegen können.
  • Die Rechte und Freiheiten von Nutzern, wie die Meinungs- und Informationsfreiheit, müssen geachtet werden. So soll sichergestellt werden, dass Online-Vermittler illegale Inhalte sorgfältig, verhältnismäßig und diskriminierungsfrei entfernen und keine Inhalte gelöscht werden, die nicht illegal sind.

Die endgültige Entscheidung über die Rechtmäßigkeit nutzergenerierter Inhalte soll nach Ansicht der Abgeordneten von unabhängigen Justizbehörden und nicht von privaten kommerziellen Einrichtungen getroffen werden.

Sofern es sich um Straftaten handelt, sollten illegale Inhalte im Netz nicht nur entfernt, sondern auch von Strafverfolgungsbehörden und der Justiz geahndet werden. Die Kommission sollte auch in Erwägung ziehen, Online-Plattformen zur Meldung schwerer Straftaten zu verpflichten.

Wie schädliche Inhalte bekämpfen

Um das Problem schädlicher Inhalte wie Hassreden und Desinformation anzugehen, schlagen die Abgeordneten höhere Transparenzpflichten für Plattformen sowie Initiativen zur Verbesserung der Medienkompetenz vor.

Dass sich einige Geschäftsmodelle darauf stützen, Nutzern sensationsheischende und polarisierende Inhalte anzuzeigen, um Klicks und damit Gewinne zu steigern, ist einer der Gründe, weshalb sich Falschinformationen so rasch verbreiten. Um dagegen vorzugehen, fordern die Abgeordneten mehr Transparenz im Hinblick auf die Monetarisierungsstrategien von Online-Plattformen.

Selbst entscheiden, was man sieht

Nutzer sollen mehr Kontrolle darüber erhalten, welche Inhalte ihnen online angezeigt werden, und auch über die Möglichkeit verfügen, sich gegen jegliche Kuratierung von Inhalten zu entscheiden.

Außerdem wollen die Abgeordneten personalisierte Werbung strenger regulieren und zwar zugunsten weniger aufdringlicher, kontextualisierter Werbung, die darauf basiert, was ein Nutzer zu einem bestimmten Zeitpunkt ansieht, und nicht auf seinem Browserverlauf.

Die Kommission solle weitere Möglichkeiten zur Regulierung gezielter Werbung prüfen, darunter auch ein eventuelles Verbot, so die Abgeordneten.

Die Kommission wird voraussichtlich bis Ende 2020 ihren Vorschlag für das neue Gesetz vorlegen.

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