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Strengere Vorgaben für ozonschädliche Stoffe

Das Europäische Parlament und die EU-Staaten haben eine vorläufige Einigung darüber erzielt, die Vorschriften zur Verwendung von fluorierten Gasen und ozonabbauenden Stoffen zu verschärfen.

Aufbauend auf den bestehenden EU-Rechtsvorschriften werden die nun vereinbarten Verordnungen bis 2050 weitere Emissionen in Höhe von fast 500 Millionen Tonnen verhindern.

F-Gase und ozonabbauende Stoffe
Fluorierte Gase (F-Gase) und ozonabbauende Stoffe (ozone-depleting substances, ODS) werden in Geräten des täglichen Lebens wie Kühl- und Klimaanlagen verwendet. Sie sind vom Menschen verursachte Treibhausgase mit einem der schlimmsten globalen Erwärmungspotenziale, das oft mehrere tausend Mal stärker ist als das von Kohlendioxid.

Folgende Kermnpunkte der neuen Verordnung sollen dabei helfen, Anreize für klimafreindliche Alternativen zu setzen:

  • Mehr Ambition: Die Verwendung von teilhalogenierten Fluorkohlenwasserstoffen (HFKW) - den am häufigsten verwendeten F-Gasen, auf die rund 90 Prozent der F-Gas-Emissionen entfallen - soll bis 2030 gegenüber 2015 um 95 Prozent reduziert werden und bis 2050 auf Null sinken.
  • Einschränkung der Verwendung: Die Vereinbarung führt neue Beschränkungen ein, um sicherzustellen, dass F-Gase nur in neuen Geräten verwendet werden, für die es keine geeigneten Alternativen gibt, oder dass nur die klimafreundlichsten F-Gase verwendet werden.
  • Positive Auswirkungen auf globaler Ebene: Ein Exportverbot fördert nicht nur die Märkte für klimafreundliche Geräte, sondern sorgt auch dafür, dass veraltete Geräte, die Kältemittel mit hohem Treibhauspotenzial verwenden und in der EU nicht mehr verkauft werden dürfen, nicht mehr ausgeführt werden können.
  • Kostensenkung für die Verbraucher: Da sich der Markt für klimafreundliche Geräte ausweitet, dürften die Preise sinken. Außerdem werden solche Geräte niedrigere Energiekosten verursachen, so dass die Menschen über die gesamte Lebensdauer der Geräte Geld sparen können.

Nächste Schritte
Die heutige vorläufige Einigung bedarf nun der förmlichen Annahme durch das Europäische Parlament und den Rat. Sobald dieser Prozess abgeschlossen ist, werden beide Verordnungen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und treten in Kraft.

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