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Umgang mit Lernstörungen: EU-Kommission registriert neue Bürgerinitiative

Die Europäische Kommission hat beschlossen, die Europäische Bürgerinitiative „Umgang mit spezifischen Lernstörungen auf EU-Ebene“ zu registrieren. Mit dieser Initiative soll Menschen mit spezifischen Lernstörungen (d. h. Legasthenie, Dyskalkulie, Dysgraphie) der Zugang zu Bildung erleichtert werden. Nach Auffassung der Kommission hat die Initiative die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt und ist somit rechtlich zulässig. Eine inhaltliche Prüfung der Initiative hat die Kommission zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht vorgenommen.

Gemeinsame Leitlinien zur Erkennung und Bekämpfung von Lernstörungen

Die Organisator*innen der Bürgerinitiative sind besonders besorgt über die unterschiedlichen Definitionen von Lernstörungen sowie die verschiedenartigen Methoden zur Erkennung und Unterstützung von Menschen mit spezifischen Lernstörungen, die in den Mitgliedstaaten angeboten werden. Sie fordern die Kommission auf, einen Vorschlag für gemeinsame Leitlinien zur Erkennung und Bekämpfung von Lernstörungen vorzulegen. Damit soll eine bessere Integration betroffener Personen in das Bildungssystem gewährleistet werden, auch hinsichtlich der Ausübung ihres Rechts auf Freizügigkeit. Die Kommission wird in der Initiative außerdem aufgefordert, einen wesentlichen Beitrag zur Forschung im Bereich spezifischer Lernstörungen zu leisten.

Nächste Schritte

Organisator*innen haben jetzt sechs Monate Zeit, mit der Sammlung von Unterschriften zu beginnen. Wenn eine Europäische Bürgerinitiative innerhalb eines Jahres eine Million Unterstützungsbekundungen aus mindestens sieben verschiedenen Mitgliedstaaten erhält, muss die Kommission reagieren. Sie kann dann selbst entscheiden, ob sie der Initiative nachkommen will oder nicht, muss ihre Entscheidung aber in jedem Fall begründen.

Hintergrund

Die mit dem Vertrag von Lissabon eingeführte Europäische Bürgerinitiative ermöglicht es den Bürgerinnen und Bürgern Europas, ein bestimmtes Thema auf die politische Tagesordnung der Kommission setzen zu lassen. Die EBI startete offiziell im April 2012. Ist eine Europäische Bürgerinitiative formal registriert, so können eine Million Bürgerinnen und Bürger aus mindestens sieben EU-Mitgliedstaaten die Europäische Kommission auffordern, im Rahmen ihrer Befugnisse Rechtsakte vorzulegen. Zulässig ist eine Initiative, wenn die geplanten Maßnahmen 1) nicht offenkundig außerhalb der Befugnis der Kommission liegen, einen Vorschlag für einen Rechtsakt vorzulegen, 2) nicht offenkundig missbräuchlich, unseriös oder schikanös sind und 3) nicht offenkundig gegen die Werte der Union verstoßen.

Seit es die Europäische Bürgerinitiative gibt, hat die Kommission 119 Anträge auf Einleitung einer solchen Initiative erhalten. 94 davon waren zulässig und erfüllten damit die Registrierungsvoraussetzungen. Mit dem Beschluss erhöht sich die Zahl der in diesem Jahr registrierten Initiativen auf acht.

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