Am 6. November 2017 hat die 23. Konferenz der Vertragsparteien des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (COP 23) unter dem Vorsitz von Fidschi begonnen. Sie findet bis zum 17. November 2017 in Bonn statt. Die EU erwartet, dass die internationale Staatengemeinschaft dort erneut ihre Zusage bekräftigt, die weltweite Reaktion auf den Klimawandel zu verstärken und die Ziele des Übereinkommens von Paris zu verwirklichen.
Nachdem das Übereinkommen im vergangenen Jahr in Kraft getreten ist, steht nun die Ausarbeitung entsprechender Durchführungsleitlinien im Mittelpunkt. Die EU wird durch Miguel Arias Cañete, EU-Kommissar für Klimapolitik und Energie, und durch Siim Kiisler, den Umweltminister Estlands vertreten. Im Laufe der Konferenz nehmen zudem Vizepräsident für die Energieunion, Maroš Šefčovic, und Karmenu Vella, zuständig für Umwelt, maritime Angelegenheiten und Fischerei, teil.
Miguel Arias Cañete, Kommissar für Klimapolitik und Energie, sagte: „Das Übereinkommen von Paris hat die Richtung für den globalen Übergang zu einem geringeren CO2-Ausstoß vorgegeben. Angesichts der überall auf der Welt immer häufiger auftretenden intensiven Wetterextreme führt uns die Klimaforschung die Dringlichkeit der zu bewältigenden Herausforderungen deutlich vor Augen. Jetzt ist die Zeit gekommen, unsere ambitionierten Ziele in die Tat umzusetzen und die Durchführung zu beschleunigen. Die COP23 ist ein entscheidender Zeitpunkt, um sicherzustellen, dass wir auf dem richtigen Weg sind für die erste Etappe – die Fertigstellung des Arbeitsprogramms von Paris bis 2018.“
Die EU erwartet, dass die Konferenz deutliche Fortschritte bei der Erarbeitung der technischen Vorschriften und Leitlinien für die Durchführung der Bestimmungen des Übereinkommens von Paris erzielt, beispielsweise in Bezug auf den Transparenzrahmen und den fünfjährigen Zyklus zur Überprüfung des Ambitionsniveaus, der bewirken soll, dass die Länder nach und nach ihre Beiträge erhöhen. Das Arbeitsprogramm soll auf der UN-Klimakonferenz (COP24) angenommen werden, die im Jahr 2018 in Katowice (Polen) stattfindet.
Bisherige Fortschritte und Ziele
Die EU erzielt solide Fortschritte bei der Vollendung eines Rechtsrahmens für die Verwirklichung des Ziels von Paris, die Treibhausgasemissionen der EU bis zum Jahr 2030 um mindestens 40 Prozent zu reduzieren. Dies umfasst die Überarbeitung des EU-Emissionshandelssystems (EU-EHS) für die Zeit nach 2020, die Festlegung von Emissionsreduktionszielen für nicht unter das EHS fallende Sektoren wie Verkehr, Gebäude und Landwirtschaft bis zum Jahr 2030 und die Einbeziehung von Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft in den EU-Rechtsrahmen für Klimaschutz. Darüber hinaus will die Kommission am 8. November Vorschläge für saubere Mobilität vorlegen, das den Übergang der EU zu einer CO2-armen Mobilität und Wirtschaft weiter erleichtern soll.
Die EU bleibt dem gemeinsamen Ziel verpflichtet, ab dem Jahr 2020 und bis zum Jahr 2025 weltweit aus ganz verschiedenen Quellen 100 Mrd. US-Dollar pro Jahr für die Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen in den Entwicklungsländern zu mobilisieren und die Finanzmittel für die Anpassung an den Klimawandel deutlich anzuheben.
Veranstaltungen während der UN-Klimakonferenz
Während der Konferenz finden im EU-Pavillon in Bonn mehr als 100 Veranstaltungen statt. Diese Veranstaltungen, die von einer Vielzahl von Ländern und Organisationen aus Europa und der übrigen Welt organisiert werden, befassen sich mit breitgefächerten klimabezogenen Themen, die von der Energiewende bis zur Rolle von Wäldern und Ozeanen über Klimafinanzierung, Forschung und Entwicklung bis hin zur Bewertung von Klimarisiken reichen.