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Unabhängigkeit der polnischen Justiz: Kommission beantragt Finanzsanktionen gegen Polen beim Europäischen Gerichtshof

21 09 08 Finanzsanktionen 1024Weil Polen die jüngsten Urteile zur Unabhängigkeit polnischer Richterinnen und Richter nicht umgesetzt hat, hat die EU-Kommission beim Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) die Verhängung finanzieller Sanktionen gegen das Land beantragt. Konkret geht es um die Disziplinarkammer des Obersten Gerichtshofs Polens, die ihre Maßnahmen gegen Richter immer noch nicht vollständig eingestellt hat. Außerdem wird die Kommission Polen ein Aufforderungsschreiben nach Artikel 260 Absatz 2 AEUV schicken, in dem sie das Land ermahnt, dem EuGH-Urteil von 15. Juli nachzukommen. Der EuGH hatte im Juli entschieden, dass die Disziplinarregelung für Richterinnen und Richter in Polen nicht mit dem EU-Recht vereinbar ist. „Die Justizsysteme in der Europäischen Union müssen unabhängig und fair sein. Die Rechte der Bürgerinnen und Bürger der EU müssen in gleicher Weise gewährleistet werden, unabhängig davon, wo sie in der Europäischen Union leben“, so Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen.

Kommissionsvizepräsidentin Věra Jourová, zuständig für Werte und Transparenz, fügte hinzu: „Die Urteile des Europäischen Gerichtshofs müssen in der gesamten EU respektiert werden. Nur so kann das notwendige gegenseitige Vertrauen zwischen den Mitgliedstaaten und den Bürgern aufgebaut und gestärkt werden. Die jüngsten Urteile des Europäischen Gerichtshofs zur Unabhängigkeit polnischer Richter wurden in Polen nicht vollständig umgesetzt. So setzt beispielsweise die Disziplinarkammer einige ihrer Maßnahmen gegen Richter fort, obwohl diese eigentlich vollständig eingestellt werden sollten. Heute unternehmen wir die nächsten Schritte, um hier Abhilfe zu schaffen. Wir sind weiterhin bereit, mit den polnischen Behörden zusammenzuarbeiten, um Lösungen zu finden.“

Erstens beschloss die Kommission, beim Gerichtshof die Verhängung finanzieller Sanktionen gegen Polen zu beantragen, um die Einhaltung der einstweiligen Anordnung des EuGH gemäß Artikel 279 AEUV (vom 14. Juli 2021) sicherzustellen. Die Anordnung betraf die Arbeitsweise der Disziplinarkammer des Obersten Gerichtshofs Polens und die Aussetzung weiterer Bestimmungen des polnischen Rechts, die die richterliche Unabhängigkeit berühren. Die Kommission fordert den Gerichtshof auf, gegen Polen ein tägliches Zwangsgeld zu verhängen, solange die durch den Beschluss des Gerichtshofs verhängten Maßnahmen nicht vollständig umgesetzt sind.

Zweitens hat die Kommission beschlossen, ein Aufforderungsschreiben gemäß Artikel 260 Absatz 2 AEUV an Polen zu richten, weil das Land nicht die erforderlichen Maßnahmen ergriffen hat, um dem Urteil des Gerichtshofs vom 15. Juli 2021 in vollem Umfang nachzukommen, in dem festgestellt wurde, dass das polnische Disziplinarrecht gegen Richter nicht mit dem EU-Recht vereinbar ist.

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