Am 01.09 ist das Haager Anerkennungs- und Vollstreckungsübereinkommen in Kraft getreten. Es stellt sicher, dass Entscheidungen der Gerichte anderer Staaten in Zivil- und Handelssachen international anerkannt und vollstreckt werden.
Der Beitritt der EU und der Ukraine bedeutet: EU-Mitgliedstaaten erkennen die Urteile der Ukraine an, Urteile der Mitgliedstaaten werden von der Ukraine anerkannt. Es wird erwartet, dass sich auch andere Länder in Zukunft anschließen werden.
Hintergrund:
Derzeit ist es für Bürgerinnen und Bürger der EU sowie Unternehmen aufgrund der Vielfalt der Gesetze und Verfahren häufig schwer, Urteile von anderen Ländern anerkennen und vollstrecken zu lassen. Diese Rechtsunsicherheit und die damit verbundenen Kosten können dazu führen, dass viele davon absehen, ihre Ansprüche geltend zu machen oder sich sogar von internationalen Geschäften fern halten.
Weitere Informationen unter:
- Ausführliche Pressemeldung
- der Vertragstext
- Quelle:EU-Pressemeldung
- Kurzlink auf diesen Artikel: https://ogy.de/Justizuebereinkommen
