Vertragsverletzungsverfahren: Kommission leitet in drei Fällen rechtliche Schritte gegen Deutschland ein
Die Europäische Kommission hat im Rahmen ihrer monatlichen Entscheidungen zu Vertragsverletzungen rechtliche Schritte gegen Mitgliedstaaten beschlossen, die ihren Verpflichtungen aus dem EU-Recht nicht nachkommen. Deutschland ist in drei Fällen betroffen:
In Bezug auf die EU-Rechtsvorschriften über das Recycling von Abfällen sowie bezüglich der Rechtsvorschriften zur Besteuerung von Dividenden aus Tochtergesellschaften in anderen Mitgliedstaaten hat die EU-Kommission die erste Stufe eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland eingeleitet. In einem weiteren Fall hat die Kommission das Verfahren gegen Deutschland verschärft: wegen der unvollständigen Umsetzung der Richtlinie zum Datenschutz bei der Strafverfolgung. Bislang hat Deutschland noch keine für die Datenverarbeitung durch die Bundespolizei relevanten Umsetzungsmaßnahmen angenommen