Die Europäische Kommission hat Deutschland aufgefordert, seine Erbschaftsteuervorschriften über besondere Versorgungsfreibeträge mit dem EU-Recht in Einklang zu bringen.
Nach deutschem Recht können die deutschen Steuerbehörden überlebenden Ehepartnern oder Lebenspartnern eines Verstorbenen nur dann einen besonderen Versorgungsfreibetrag gewähren, wenn entweder der Erbe oder der Erblasser oder beide in Deutschland steuerpflichtig waren. Überlebenden Ehepartnern oder Lebenspartnern steht dieser Versorgungsbeitrag nicht zu, wenn sie in Deutschland befindliche Vermögenswerte oder Investitionen erben, der Erblasser und der Erbe jedoch in einem anderen Mitgliedstaat steuerpflichtig sind.
Nach Auffassung der Kommission handelt es sich dabei um eine ungerechtfertigte Einschränkung des freien Kapitalverkehrs (Artikel 63 Absatz 1 AEUV), da der Wert des Nachlasses gemindert wird, wenn die Kriterien bezüglich der Steuerpflicht nicht erfüllt sind. Zudem könnte dies Staatsangehörige anderer EU-Staaten davon abhalten, ihr Kapital in Vermögenswerte in Deutschland zu investieren. Die Aufforderung der Kommission ergeht in Form einer mit Gründen versehenen Stellungnahme. Sollte die Kommission binnen zwei Monaten keine zufriedenstellende Antwort erhalten, kann sie Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union verklagen.
"Your Europe, Your Say! 2016"
Der Europäische Wirtschafts-und Sozialausschuss (EWSA) lädt Schülerinnen und Schüler aller Mitgliedsstaaten der EU sowie der Kandidatenländern im Alter von 16 bis 17 Jahren nach Brüssel ein. Anlässlich der geplanten Simulation einer Konferenz des Ausschusses sind alle Schulen eingeladen, sich für eine Teilnahme zu bewerben. Die Konferenz wird vom 28. bis 30. April 2016 in Brüssel stattfinden. Die Anmeldung kann noch bis zum 13. Januar 2016 eingereicht werden.
Das Thema der Veranstaltung wird 2016 die Migration in Europa sein. Es gibt weltweit mehr Flüchtlinge denn je, was der EWSA als Anlass genommen hat, die jungen Teilnehmer nach ihren Sichtweisen, Erfahrungen und Ideen zu fragen. Die Schüler sollen die Möglichkeit erhalten, die europäische Politik direkt mit ihren Vorschlägen zu adressieren. Es ist zu beachten, dass die Workshops in der englischen Sprache durchgeführt werden.
Ziel des Projekts ist es, drei Schülerinnen und Schüler (und deren Lehrer) von jedem europäischen Mitgliedsland und den fünf Kandidatenländern an der Simulation teilnehmen zu lassen, um ihnen somit einen besseren Eindruck von der Arbeit im Ausschuss zu vermitteln. Aus allen Bewerbungen aus Deutschland wird durch ein Zufallsprinzip eine Schule ausgewählt, die dann wiederum die drei Teilnehmer für die Konferenz in Brüssel auswählt. Begleitet wird die Schülergruppe außerdem von einer Lehrkraft.
Künftig sollen der Erwerb, Besitz und die Verbreitung von Feuerwaffen in der EU strenger kontrolliert werden. Darüber hinaus soll der illegale Waffenhandel bekämpft und die Kontrolle auf dem europäischen Binnenmarkt verbessert werden.
Die von der EU-Kommission am Mittwoch, den 18. November, vorgelegten Vorschläge waren bereits in der im April 2015 präsentierten Europäischen Sicherheitsagenda vorgesehen, wurden angesichts der jüngsten Terroranschläge aber stark beschleunigt. Die Vorschläge müssen noch von Parlament und Rat bewilligt werden. Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker erklärte dazu: „Die jüngsten Terroranschläge, die sich gegen die Menschen in Europa und ihre Werte richten, wurden über Grenzen hinweg koordiniert. Wir müssen also zusammenarbeiten, um mit diesen Bedrohungen fertigzuwerden. Der heute präsentierte Vorschlag, den die EU-Kommissare Elżbieta Bieńkowska and Dimitris Avramopoulos gemeinsam vorbereitet haben, wird verhindern helfen, dass Waffen in die Hände von Terroristen fallen. Wir möchten, dass der Verkauf und die Registrierung von Feuerwaffen strenger kontrolliert werden und stärkere Regeln, um deaktivierte Waffen auf Dauer unbrauchbar zu machen. Wir werden demnächst auch einen Aktionsplan zur Bekämpfung des illegalen Waffenhandels vorlegen. Organisierte Kriminalität, die sich kriegstaugliche Waffen beschafft und damit Handel treibt, kann und wird nicht toleriert werden.“
Das heute vorgestellte Maßnahmenpaket sieht u.a. vor, die sogenannte Feuerwaffen-Richtlinie, in der der Erwerb und Besitz von Waffen durch Privatpersonen sowie die Verbringung von Waffen in ein anderes EU-Land geregelt sind, zu verschärfen. So sollen künftig etwa strengere Vorschriften für das Verbot von halbautomatischen Feuerwaffen, strengere Bedingungen für Online-Waffenkäufe, weitere Beschränkungen für die Verwendung deaktivierter Feuerwaffen sowie EU-weit einheitliche Regeln für die Kennzeichnung von Feuerwaffen gelten.
Außerdem hat die EU-Kommission heute einen Aktionsplans zur Bekämpfung des illegalen Waffen- und Sprengstoffhandels angekündigt. Damit soll der illegale Kauf von Waffen auf dem Schwarzmarkt bekämpft und die Kontrolle illegaler Waffen und Sprengstoffe auf dem europäischen Binnenmarkt verbessert werden.
- Quelle: Pressemeldung
- vollständige Pressemitteilung
- Informations-Memorandum
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Nach den Terroranschlägen in Paris hat die EU-Kommission ihre Solidarität mit Frankreich bekräftigt und eine "starke und geschlossene europäische Antwort" angekündigt.
Bei einem Krisentreffen am 20.11.2015 werden die EU-Innenminister über gemeinsame europäische Maßnahmen sprechen, auch das Treffen der EU-Außenminister am 16.11.2015 findet unter dem Eindruck der Terroranschläge statt. Am Mittag fand eine europaweite Schweigeminute in Gedenken an die Opfer der Attentate von Paris statt.
In einer am 15.11.2015 veröffentlichten Erklärung von EU-Innenkommissar Dimitris Avramopoulos, Frankreichs Innenminister Bernard Cazeneuve und dem stellvertretenden Premierminister der amtierenden EU-Ratspräsidentschaft Luxemburg, Etienne Schneider, heißt es: "Die barbarischen Attacken von 13. November sind eine Attacke gegen Europa als Ganzes. Europa bleibt vereint in Solidarität gegen Gewalt und Hass. Wir haben uns heute Abend in Paris getroffen, um sofortige europäische Maßnahmen zu koordinieren, als Antwort auf die Attacken und zur Prävention künftiger Angriffe. Europas Bürger erwarten eine schnelle, konkrete und effiziente Antwort der Europäischen Union."
Im Mittelpunkt des Treffens der Innenminister stehen das geplante europäische Fluggastdatensystem (PNR), die Frage der Sicherheit von Schusswaffen und die Stärkung der Kontrollen an den EU-Außengrenzen.
Bereits in der Nacht zum 14.11.2015 hatte Kommissionspräsident Jean-Claude den Familien der Opfer und der gesamten französischen Nation kondoliert. In einem Schreiben an Staatspräsident François Hollande brachte Juncker die europäische Solidarität mit Frankreich zum Ausdruck.
Auch die europäischen Staats- und Regierungschefs betonten in einer gemeinsamen Erklärung am 14.11.2015 ihre Solidarität mit Frankreich: "Die Europäische Union ist tief geschockt und in Trauer nach den Terroranschlägen in Paris. Es ist ein Angriff auf uns alle. Wir werden diese Bedrohung gemeinsam meistern, mit allen notwendigen Instrumenten und schonungsloser Entschlossenheit. Alles, was auf europäischer Ebene getan werden kann, um Frankreich sicher zu machen, wird getan. Wir werden alles Notwendige tun, um Extremismus, Terrorismus und Hass zu besiegen."
Der am 16.11.2015 in Brüssel tagende Rat für Auswärtige Angelegenheiten hat das Sicherheitspolitik und Bekämpfung der Terrorvereinigung “Islamischer Staat“ ebenfalls auf der Agenda. Daneben geht es um den Friedensprozess im Nahen Osten. Die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik Federica Mogherini wird über ihre jüngsten Treffen mit dem israelischen Premierminister und dem palästinensischen Präsidenten berichten. Mit Blick auf die Entwicklungen der Östlichen Partnerschaft wird Mogherini den EU-Außenministern über ihre Besuche vom 9. und 10. November in der Ukraine und in Georgien berichten.
Kinder aus armen Familien und Familien mit Migrationshintergrund werden in Europas Bildungssystemen immer noch benachteiligt. Die Bildungsergebnisse der deutschen Schüler, inklusiver benachteiligter Schüler, haben sich verbessert.
Zu diesem Ergebnis kommt der in Brüssel veröffentlichte jährliche EU-Bildungsbericht. "Bildung ist ein entscheidender Faktor für die Ankurbelung des Wirtschaftswachstums und die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Wenn sich Europas Bildungssysteme verbessern, müssen die positiven Auswirkungen dieses Erfolgs auch den am stärksten gefährdeten Gruppen zugutekommen. Dafür brauchen wir neue und verstärkte Investitionen in die Bildung, damit hochwertige offene, fördernde und tolerante Lernumgebungen für alle gewährleistet sind," sagte EU-Bildungskommissar Tibor Navracsics.
Der Bericht zeigt, dass die EU-Mitgliedstaaten zwar ihr Ziel erreicht haben, die Zahl der Personen mit höherem Abschluss zu erhöhen und die der frühzeitigen Schul- und Ausbildungsabgänger zu senken. Aber diese Fortschritte verteilen sich ungleichmäßig in Europa. Außerdem haben Schüler aus benachteiligten Schichten sowie mit Migrationshintergrund das höchste Risiko, den Mindestbildungsstand zu verfehlen.
Die Wahrscheinlichkeit, dass 15-Jährige aus ärmeren Familien Grundqualifikationen wie Lesen, Schreiben und Rechnen nicht erwerben, ist fünf Mal höher als die Wahrscheinlichkeit bei ihren Altersgenossen aus günstigeren Verhältnissen. Bei Schülern, die im Ausland geboren sind ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie die Schule abbrechen, doppelt so hoch wie ihren einheimischen Schulkameraden.
Weniger Schulabbrecher in Deutschland
Keinem einzigen Mitgliedstaat ist es gelungen, die Zahl der Schüler aus ärmeren Familien, die bei Mathematik, Lesen und Naturwissenschaft bei den Pisa-Zielen schlecht abschneiden, unter das europäische Ziel von 15 Prozent zu senken. In Bulgarien, Rumänien, Zypern, Griechenland, der Slowakei und Ungarn ist mehr als die Hälfte die Schüler nicht in der Lage, grundlegende Mathematikaufgaben zu lösen.
Die Bildungsergebnisse der deutschen Schüler, inklusiver benachteiligter Schüler, haben sich verbessert. Deutschland hat beispielsweise die Zahl der Schulabbrecher auf 9,5 Prozent senken können und damit das europäische Ziel erreicht. Trotzdem fehlt in einigen Bereichen und Regionen als Folge der negativen demokratischen Entwicklung hochqualifiziertes Personal. Vor diesem Hintergrund müssen die Bildungsergebnisse weiter verbessert und die Korrelation von Bildungserfolg und sozioökonomischem Status gelockert werden – das ist grundlegend für eine nachhaltige und exportorientierte Wirtschaft, die hohe Fähigkeiten erfordert.
Bildungsergebnisse hängen zu sehr vom sozioökonomischen Status ab
Das impliziert eine stärkere und bessere frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, mehr und bessere Ganztagsschulplätze und einen besseren des Zugangs zu Weiterbildung für Geringqualifizierte. Schließlich wird die Integration der hohen Zahl von Flüchtlingen in das Bildungssystem und die Vorbereitung ihres Übergangs in den Arbeitsmarkt eine große Herausforderung für Deutschland.
Diese Situation in Europa ist vor dem Hintergrund ständiger Kürzungen bei den Bildungshaushalten zu betrachten, die europaweit seit 2010 um 3,2 Prozent zusammengestrichen wurden. Die Studie kommt zu dem Schluss, dass ein neuer Impuls für Investitionen in die Bildung erforderlich ist, um inklusivere Bildungssysteme in Europa zu schaffen und einer zunehmenden Bildungsarmut vorzubeugen, die eine der Hauptursachen von Arbeitslosigkeit und sozialer Ausgrenzung bleibt. Den Mitgliedstaaten wird empfohlen, ihre Bemühungen auf die Verbesserung der Zugänglichkeit, Qualität und Relevanz ihrer Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung zu konzentrieren.
Der Anzeiger für die allgemeine und berufliche Bildung 2015 ist die vierte Auflage dieses jährlich erscheinenden Berichts, der die Entwicklung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung in Europa aufzeigt und dazu eine Vielzahl von Daten zusammenstellt. Die Fortschritte in Europa werden an den Vorgaben des Kernziels "Bildung" für 2020 im Rahmen der allgemeineren EU-Strategie für Wachstum und Beschäftigung gemessen. Der Bericht bildet auch den Ausgangspunkt für die Bewertung der Leistung der EU-Länder als Basis für die jährlichen Länderberichte im Rahmen des Europäischen Semesters.
Der Anzeiger verstärkt weiterhin die allgemeine Faktengrundlage für die Bildungspolitik und hat sich zu einem Referenzinstrument für politische Entscheidungsträger in ganz Europa entwickelt. Er enthält einen Ländervergleich und 28 ausführliche Länderberichte, außerdem verfügt er über eine eigene Website mit zusätzlichen Daten und Informationen.
Die EU-Kommission mahnt EU-Beitrittskandidaten zu mehr Anstrengung im Bereich der Ermittlung, Anklageerhebung und rechtskräftigen Verurteilung in Bezug auf die organisierte Kriminalität und Korruption. Ebenfalls sind immer noch Defizite bei der Durchsetzung von Grundrechten festzustellen. Insbesondere die Freiheit der Meinungsäußerung ist in einigen Staaten, die der EU beitreten möchten, gefährdet.
Die Europäische Kommission hat in ihren Fortschrittberichten zu allen Kandidatenländern mehr Anstrengungen bei der Wahrung demokratischer Grundrechte, eines unabhängigen Justizsystems, einer transparenten Rechtsetzung sowie der Korruptionsbekämpfung angemahnt.
Die Kommission verwies zugleich auf den durch den Flüchtlingszustrom entstandenen Druck auf die Länder des Westbalkans und der Türkei und betonte die Bedeutung einer engen Zusammenarbeit bei der Krisenbewältigung.
Zur Vorstellung des jährlichen Erweiterungspakets sagte Johannes Hahn, Kommissar für Europäische Nachbarschaftspolitik und Erweiterungsverhandlungen: "Die derzeitige Flüchtlingskrise zeigt, welche Bedeutung einer engen Zusammenarbeit zwischen der EU und den Ländern in Südosteuropa zukommt. Der Erweiterungsprozess der EU, der sich auf den westlichen Balkan und die Türkei erstreckt, ist ein äußerst wirksames Instrument zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte in diesen Ländern. Er kurbelt auch die Wirtschaft an und fördert die regionale Zusammenarbeit. Eine klare europäische Perspektive verhilft unseren Partnerländern schrittweise zum Wandel und erhöht die Stabilität rund um die Europäische Union. Unsere Entschlossenheit zur Erweiterung der EU und unser Festhalten an den dafür geltenden Bedingungen bedeuten daher eine langfristige Investition in die Sicherheit und den Wohlstand Europas."
In ihrer neuen Erweiterungsstrategie setzt die Europäische Kommission stärker auf Rechtsstaatlichkeit, wirtschaftspolitische Steuerung und die Reform der öffentlichen Verwaltung. Hier kritisierte sie bei allen beitrittswilligen Kandidaten Defizite vor allem bei der Achtung demokratischer Grundrechte wie Meinungs- und Pressefreiheit sowie bei der Rechtsstaatlichkeit.
Insbesondere die Türkei weist bei Grundrechten wie der Meinungs- und Versammlungsfreiheit sowie bei Rechtsstaatlichkeit erhebliche Mängel auf. Der Reformprozess hat sich verlangsamt und die Suche nach einer Lösung in der Kurdenfrage ist zum Stillstand gekommen.
Insgesamt bemängelt die Kommission bei allen Kandidaten, dass zur Bekämpfung von organisierter Kriminalität und Korruption weiterhin erhebliche Anstrengungen erforderlich sind, insbesondere um eine Erfolgsbilanz im Hinblick auf Ermittlungen, Anklageerhebungen und rechtskräftigen Verurteilungen zu schaffen. Die Grundrechte sind zwar häufig gesetzlich verankert, doch in der Praxis sind nach wie vor Defizite festzustellen. Die Wahrung der Freiheit der Meinungsäußerung stellt eine besondere Herausforderung dar. In dieser Hinsicht sind in einer Reihe von Ländern negative Entwicklungen zu verzeichnen. Die Reform der öffentlichen Verwaltung muss mit Nachdruck fortgesetzt werden, um die erforderliche Verwaltungskapazität zu gewährleisten, aber auch um das hohe Maß an Politisierung und den Mangel an Transparenz anzugehen. Der Funktionsweise der demokratischen Institutionen muss ebenfalls Beachtung geschenkt werden. Es besteht Bedarf an einer noch engeren Zusammenarbeit mit lokalen zivilgesellschaftlichen Akteuren, um die Reform in allen Gesellschaftsbereichen fest zu verankern.
Auch wenn im letzten Jahr bedeutende Fortschritte erzielt wurden, sind noch große Herausforderungen zu bewältigen. Was die Rechtsstaatlichkeit anbelangt, so mangelt es der Justiz an Unabhängigkeit, Effizienz und Rechenschaftspflicht. Zur Bekämpfung von organisierter Kriminalität und Korruption sind noch erhebliche Anstrengungen erforderlich, insbesondere um eine Erfolgsbilanz im Hinblick auf Ermittlungen, Anklageerhebungen und rechtskräftigen Verurteilungen zu schaffen. Die Grundrechte sind zwar häufig gesetzlich verankert, doch in der Praxis sind nach wie vor Defizite festzustellen. Die Wahrung der Freiheit der Meinungsäußerung stellt eine besondere Herausforderung dar. In dieser Hinsicht sind in einer Reihe von Ländern negative Entwicklungen zu verzeichnen. Die Reform der öffentlichen Verwaltung muss mit Nachdruck fortgesetzt werden, um die erforderliche Verwaltungskapazität zu gewährleisten, aber auch um das hohe Maß an Politisierung und den Mangel an Transparenz anzugehen. Der Funktionsweise der demokratischen Institutionen muss ebenfalls Beachtung geschenkt werden. Es besteht Bedarf an einer noch engeren Zusammenarbeit mit lokalen zivilgesellschaftlichen Akteuren, um die Reform in allen Gesellschaftsbereichen fest zu verankern.
Auch im Hinblick auf wirtschaftspolitische Steuerung und Wettbewerbsfähigkeit stehen die meisten Länder vor großen Aufgaben. Die Entwicklung der Wirtschaft ist von entscheidender Bedeutung für Beschäftigung und Wachstum und für die Anziehung von Investoren. Die Kommission legt besonderes Gewicht auf die regionale Zusammenarbeit und die Förderung der regionalen wirtschaftlichen Entwicklung und Konnektivität. Hier wurden vor allem im Rahmen des Berliner Prozesses und der Initiative „Westbalkan-Sechs“ erhebliche Fortschritte erzielt. Die Kommission betont außerdem, dass gutnachbarliche Beziehungen geschaffen und bilaterale Streitigkeiten beigelegt werden müssen.
Die EU-Kommission verabschiedet jedes Jahr ein EU-Erweiterungspaket. Dieses erläutert ihre Politik im Bereich der EU-Erweiterung und wertet die Fortschritte der einzelnen Kandidatenländer und potenziellen Kandidatenländer in den vergangenen zwölf Monaten aus.
EU-Nachrichten Nr. 18 [593 KB]
Chance für Bürger und Unternehmen
Das Potenzial des Binnenmarkts besser nutzen
Der EU -Binnenmarkt, in dem sich Menschen, Waren, Dienstleister und Kapital frei bewegen können, ist eine der größten Erfolgsgeschichten der Europäischen Union. Menschen können entscheiden, wohin sie reisen, wo sie leben, arbeiten und studieren wollen, Unternehmer haben Millionen mehr potenzielle Kunden und Verbraucher eine bessere Auswahl zu attraktiveren Preisen. Für den für Wachstum, Investitionen und Wettbewerbsfähigkeit zuständigen EU-Kommissionsvizepräsidenten Jyrki Katainen ist deshalb die weitere Stärkung des Binnenmarkts der wichtigste Baustein der EU -Investitionsoffensive.
KURZ UND KNAPP
Abgas-Messungen
Straßentests werden verbindlich
IM FOKUS
Arbeitsprogramm 2016
Migration hat oberste Priorität
Westbalkan-Flüchtlingsroute
Europäer wollen gemeinsam für Ordnung sorgen
Immer mehr Staaten erreichen ihr 2020-Ziel zur Senkung des Energieverbrauchs. Deutschland gehört mit einem Primärenergieverbrauch von derzeit rund 302,5 Mio. Tonnen nicht dazu.
Vor den internationalen Klimaverhandlungen in Paris im Dezember hat Eurostat, das Statistikamt der Europäischen Union, neue Energie-, Verkehrs- und Umweltdaten für die EU und ihre Mitgliedstaaten veröffentlicht.
Sie zeigen, dass die Treibhausgasemissionen in der EU zwischen 1990 und 2012 um 17,9 Prozent gesunken sind, am stärksten in den baltischen Staaten (jeweils um mehr als die Hälfte). Damit wird die EU ihr Ziel, die Treibhausgasemission bis 2020 um 20 Prozent zu senken, erreichen. In Deutschland, wo im Vergleich aller EU-Staaten die meisten Treibhausgase ausgestoßen werden (2012: 965 Mio. Tonnen), sanken die Emissionen seit 1990 um 23,5 Prozent.
Zwanzig EU-Staaten haben ihr 2020-Ziel zur Senkung des Energieverbrauchs bereits erreicht. Deutschland gehört nicht dazu: Hier lag der Primärenergieverbrauch 2013 bei 302,5 Mio. Tonnen Rohöläquivalenten (Ziel 2020: 276,6 Mio. Tonnen RÖE).
Die diesjährige Ausgabe des statistischen Buches "Energy, transport and environment" zeigt auch, dass der Anteil der Bahn am Personenverkehr in allen EU-Staaten gestiegen ist, mit den höchsten relativen Zunahmen in Österreich (von 9,5 Prozent im Jahr 2003 auf 12,7 Prozent im Jahr 2013). In Deutschland liegt der Anteil des Personenverkehrs bei 8,5 Prozent (2013) im Vergleich zu 7,2 Prozent zehn Jahre zuvor. In Deutschland ist auch der Anteil des Güterverkehrs gestiegen (von 18,4 Prozent der gesamten Tonnenkilometer im gesamten Binnenverkehr 2003) auf 23,5 Prozent im har 2013. Europaweit ist der Anteil des Güterverkehrs um 0,5 Prozentpunkte auf 17,8 Prozent zurückgegangen.
- Quelle: Pressemitteilung
- Vollständige Pressemeldung
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Am 4. November 2015 werden die ersten Asylsuchenden aus Griechenland nach Luxemburg umverteilt.
Damit startet der von der Kommission vorgeschlagene EU-Umverteilungsmechanismus auch in Griechenland. 30 Flüchtlinge werden am 04.11.2015 aus Athen nach Luxemburg geflogen, wo ihre Asylanträge anschließend bearbeitet werden. Aus Italien wurden inzwischen 86 Asylsuchende in andere EU-Länder umverteilt. EU-Kommissar Dimitris Avramopoulos, zuständig für Migration und Inneres, erklärte am 03.11.2015 dazu: "Morgen wird unter dem EU-Umverteilungsmechanismus der erste Flug Griechenland verlassen. Mehr als 600.000 Menschen sind seit Beginn des Jahres über Griechenland in die EU eingereist. Diese Umverteilung ist ein symbolischer Moment, aber es ist auch ein entscheidender erster Schritt in einem Prozess, der systematisch werden muss."
Avramopoulos erklärte weiter: "Es ist nun an der Zeit, das Vorgehen zu beschleunigen und alle Hotspots voll funktionsfähig zu machen und zu regelmäßigen Umverteilungen zu kommen. Wir danken Luxemburg dafür, dass es der erste Mitgliedstaat ist, der Menschen aus Griechenland umverteilt, wie auch für seine politischen Bemühungen unter der EU-Ratspräsidentschaft, um den Mechanismus zu starten. Wir zählen auf alle Mitgliedstaaten, die notwendigen Schritte zu unternehmen, so dass weitere Umverteilungen aus Griechenland und Italien folgen können."
EU-Kommissar Avramopoulos und der luxemburgische Außenminister Jean Asselborn werden am 04.11.2015 nach Athen reisen, um mit den Asylsuchenden vor ihrem Abflug zusammenzutreffen. Auch EU-Parlamentspräsident Martin Schulz, der griechische Premierminister Alexis Tsipras sowie weitere Vertreter der griechischen Regierung werden an der Verabschiedung der Flüchtlinge am Flughafen teilnehmen. Der Flug der ersten Gruppe von Asylsuchenden von Griechenland nach Luxemburg ist das Ergebnis einer intensiven Vorbereitung vor Ort, an der griechische und luxemburgische Behörden, Frontex und andere EU-Agenturen, UNHCR, die Internationale Organisation für Migration (IOM), lokale Nichtregierungsorganisationen und der Sonderbeauftragte der Europäischen Kommission mitgewirkt haben.
Vor Abflug der Flüchtlinge nach Luxemburg werden Kommissar Avramopoulos und der luxemburgische Außenminister Asselborn um 5.45 Uhr (MEZ) am Flughafen Athen gemeinsam mit dem griechischen Premierminister Tsipras, EU-Parlamentspräsident Schulz und dem stellvertretenden griechischen Innenminister Mouzalas die Flüchtlinge verabschieden. Daran schließt sich um 6.30 Uhr (MEZ) eine Pressekonferenz an, die live auf EbS übertragen wird.
Auf ihrer außerordentlichen Ratstagung vom 14. September hatten die Justiz- und Innenminister beschlossen, 40.000 Asylsuchende aus Italien und Griechenland auf andere europäische Länder zu verteilen. Am 22. September vereinbarten dann die Innenminister auf einer Sondertagung die Umverteilung von weiteren 120 000 Asylsuchenden aus direkt von der Krise betroffenen Mitgliedstaaten.
Nach der Umverteilungsregelung sollen Asylsuchende, die gute Aussichten haben, dass ihr Asylantrag bewilligt wird, aus Griechenland und Italien, wo sie zuerst europäischen Boden betreten haben, in andere Mitgliedstaaten weiterbefördert werden, in denen ihr Asylantrag dann bearbeitet wird. Wird ihr Antrag bewilligt, erhalten sie den Flüchtlingsstatus, der sie zum Aufenthalt in dem Mitgliedstaat berechtigt, in den sie weiterbefördert wurden.
Diese Umverteilung, die aus dem EU-Haushalt mit 780 Mio. Euro gezielt unterstützt wird, soll über einen Zeitraum von zwei Jahren laufen. Aufnahme-Mitgliedstaaten erhalten für jede Person, die in ihr Hoheitsgebiet umgesiedelt wird, einen Zuschuss von 6000 Euro mit einer Vorfinanzierung von 50 Prozent, um sicherzustellen, dass die nationalen Behörden über die erforderlichen Mittel verfügen, um sehr rasch tätig werden zu können. Länder, die auf diese Weise entlastet werden, erhalten zur Deckung der Beförderungskosten in den Aufnahme-Mitgliedstaat 500 Euro pro weiterbeförderte Person.
In einer öffentlichen Konsultation fragt die Europäische Kommission seit dem 30.10.2015, wie die digitalen öffentlichen Dienste in Europa funktionieren.
Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Behörden auf Lokal-, Regional- und Bundes- und internationaler Ebene können bis zum 21. Januar 2016 ihre Beiträge dazu einsenden, welche Erwartungen und welches Verbesserungspotential in Sachen elektronischer Dienstleistungen EU-weit bestehen. Die Ergebnisse der Konsultation werden in den e-Government-Aktionsplan für die Jahre 2016-2020 einfließen. Er ist ein Aspekt zur Verwirklichung des digitalen Binnenmarkts in Europa, eine der Kernprioritäten der Juncker-Kommission in den kommenden Jahren.
Ihre Strategie für den digitalen Binnenmarkt hatte die Europäische Kommission im Mai 2015 vorgestellt. Sie besteht aus 16 zentralen Maßnahmen. Dazu gehört auch die Förderung einer digitalen Gesellschaft, in der die Bürgerinnen und Bürger über die erforderlichen Kompetenzen verfügen, um die Möglichkeiten des Internets nutzen und ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen. Ziel ist beispielsweise, dass Unternehmen und Bürger ihre Daten nur einmal an die öffentliche Verwaltung übermitteln müssen und Behörden nicht länger mehrfach dieselben Informationen abfragen, wenn ihnen diese Angaben bereits vorliegen.