Neue Bestimmungen bringen Vorteile für Schiffsreisende
Nach den Fluggastrechten, den Fahrgastrechten für Bus- und Bahnreisende, treten am Jahresende EU-weit geltende Rechte für Schiffsreisende in Kraft. Die EU habe ihr Versprechen gehalten, sagte EU-Verkehrskommissar Siim Kallas: "Ab jetzt können die 200 Millionen Menschen, die jedes Jahr mit dem Schiff reisen, den Schutz dieser neuen Bestimmungen in Anspruch nehmen." Zu den neuen Rechten, die insbesondere behinderten Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität Vorteile bringen, gehören unter anderem die kostenlose Bereitstellung von Mahlzeiten, Erfrischungen und gegebenenfalls Unterkunftsmöglichkeiten, wenn das Schiff mehr als 90 Minuten verspätet abfährt oder ausfällt. Zudem haben die Fahrgäste die Möglichkeit, sich den Fahrpreis erstatten zu lassen oder eine andere Beförderung zu wählen. Kommt das Schiff verspätet an seinem Ziel an, muss ein Fahrpreisnachlass gewährt werden, der bis zu 50 Prozent des Fahrpreises betragen kann. Menschen mit Behinderung haben Anspruch auf kostenlose Hilfe sowohl am Hafen als auch an Bord.
Bei einem Unfall auf See sind die Beförderer verpflichtet, die Reisenden bei Tod oder Körperverletzung sowie bei Verlust oder Beschädigung von Gepäck, Fahrzeugen oder Mobilitätshilfen zu entschädigen. Binnen 15 Tagen müssen sie dazu Vorschüsse an die Geschädigten zahlen. Die Fahrgäste müssen in den Häfen und an Bord des Schiffes umfassend und rechtzeitig über ihre Rechte informiert werden. Die Staaten müssen nationale Stellen benennen, die dafür sorgen, dass die neuen Regeln durchgesetzt werden und gegebenenfalls auch Sanktionen verhängen. In Deutschland ist hierfür das Eisenbahn-Bundesamt in Bonn zuständig.